Rechtslage in Deutschland

Liefern bald Drohnen Pakete bis zur Haustür?

Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug.

Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug.

Am Himmel surrt eine Drohne. Sie bleibt in der Luft stehen. Dann seilt sie eine Plastiktüte ab, langsam. Darin zu finden sind Burger und Pommes. Eine Zukunftsvision? Nein. In der isländischen Hauptstadt Reykjavík ist es möglich, ein Mittagessen via Drohne liefern lassen. Der Inselstaat eigne sich aufgrund des wenig beständigen Wetters besonders gut, um herauszufinden, wie man Drohnen zur Lieferung einsetzen kann, sagt Maron Kristófersson der Tageszeitung „Fréttabladid“. Er ist der Chef des isländischen Online­liefer­dienstes Aha, der hinter dem Projekt steht.

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Auch anderswo auf der Welt experimentieren Unternehmen mit Drohnenlieferung. Der Konzern Amazon hat angekündigt, noch in diesem Jahr Lieferungen mit Drohnen an Endkundinnen und Endkunden in zwei Städten in den USA testen zu wollen. DHL hat den Paketkopter entwickelt. Sinnvoll einsetzen lasse sich die DHL-Drohne allerdings vor allem für den Transport von Waren in schwer zugängliche Gegenden, schreibt das Unternehmen auf seiner Webseite. Außerdem kritisiert DHL, dass rund um die Drohnen­technologie­branche ein „unrealistischer Hype“ bestehe.

Lieferung mit Drohnen in Deutschland?

Tatsächlich ist eher nicht damit zu rechnen, dass bald irgendwo auf der Welt massenweise Drohnen durch die Luft sausen und Pakete vor die Haustüren oder auf die Balkone von Menschen abwerfen. Denn die Technologie sei weder massentauglich noch praktisch, sagen viele Expertinnen und Experten. Insbesondere in Deutschland lässt das Gesetz außerdem kaum Raum für Drohnen­lieferungen.

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„Der Einsatz von Drohnen ist nur bedingt sinnvoll“, teilt etwa eine Sprecherin des Bundes­verbands Paket & Expresslogistik (Biek) auf Anfrage des Redaktions­Netzwerks Deutschland (RND) mit und nennt Gründe. Technisch seien Drohnen kaum in der Lage, „nennenswerte Gewichte“ zu transportieren. Für Logistik­unternehmen, die viele Kundinnen und Kunden mit Paketen ganz unterschiedlicher Größe und Schwere beliefern wollen, taugen Drohnen also nicht. Denkbar sei aber, mit Drohnen Papier­dokumente, Organe oder Notfall­medikamente zu transportieren.

Forschung rund um Drohnen

In der Nähe der Stadt Hecklingen in Sachsen-Anhalt ist Mitte Oktober ein Projekt gestartet, das genau dies erprobt. Forschende der Universität Halle wollen testen, wie gut sich Drohnen eignen, um Medikamente bis in den Vorgarten von Patientinnen und Patienten zu liefern. Tabletten oder Hustensaft lassen die Flugobjekte via Seilwinde herab oder werfen Pakete ab, die mit einem Minifallschirm ausgerüstet sind. „Es soll insbesondere im ländlichen Raum die medizinische Versorgung verbessert werden“, sagt Franziska Fink, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt rund um die Apotheken­drohnen-App.

Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachhochschule Frankfurt erproben seit diesem Jahr, ob eine Kombination aus Drohnen und Lastenrädern dabei helfen kann, Menschen in ländlichen Regionen besser mit Gütern des täglichen Bedarfs zu versorgen.

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Nur eine „Nischenlösung“

Darüber, „ob die Zustellung per Drohne in dicht besiedelten Ballungs­räumen eine massen­geschäfts­taugliche Lösung ist“, schreibt Gerrit Heinemann in seinem Buch „Der neue Online-Handel“. Es gebe Szenarien, „in denen die Drohne eine alltagstaugliche Alternative zum Auto oder Fahrrad sein kann“. Als Beispiele nennt Heinemann, der BWL-Professor an der Hochschule Niederrhein ist, besonders zeitkritische Sendungen oder Lieferungen in schwer zugängliche Gebiete.

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Wenn sich der Verkehr in der Großstadt staut und eine Lieferung sehr dringend ankommen muss, oder um Lebensmittel auf eine Hütte im Gebirge zu transportieren, könnte der Einsatz von Drohnen sinnvoll sein. Heinemanns Fazit lautet aber: Drohnenlieferung, das bleibt eine „Nischenlösung“.

Rechtslage in Deutschland

Neben der Technik gibt es noch einen weiteren Grund dafür: die Rechtslage in Deutschland. „Liefern mit Drohnen, das ist schon möglich. Aber es gibt sehr, sehr strikte Vorgaben“, sagt Olga Stepanova, Fachanwältin für Informations­technologie­recht bei der Frankfurter Kanzlei Winheller. Die Expertin verweist auf die Luft­verkehrs­ordnung (§ 21h, Absatz 3, Nr. 7). Darin ist unter anderem geregelt, in welchen Fällen Drohnen Wohn­grund­stücke überfliegen dürfen.

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Unproblematisch ist dies, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin zustimmt. Außerdem dürfen Drohnen ohne Erlaubnis über Wohngrundstücke fliegen, wenn sie bis zu 250 Gramm wiegen, keine Funksignale Dritter übertragen sowie keine Fotos, Videos oder Sounds aufzeichnen können. Ein Livestream von einer Kamera der Drohne auf das eigene Smartphone ist wegen der Möglichkeit, Teile davon zwischenzuspeichern, ebenfalls nicht erlaubt.

Regelungen rund um Drohnen

Ist dies alles nicht der Fall, wird es kompliziert, eine Drohne zum Liefern zu benutzen. Die meisten Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm müssen beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Zudem müssen Pilotinnen und Piloten den EU‑Kompetenz­nachweis absolvieren.

Eine Ausnahmegenehmigung bei einer Landes­luft­fahrt-Behörde muss eingeholt werden für das Nutzen von Drohnen, die außerhalb des Sichtfelds der steuernden Person fliegen oder Gegenstände abwerfen sollen. Beides ist beim Liefern in der Regel der Fall.

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„Der Grundgedanke der Luft­verkehrs­verordnung ist, dass ich als Drohnenpilot nicht über fremde Grundstücke fliegen und dabei die Privatsphäre verletzen können soll“, erklärt Stepanova. Auch körperlichen Verletzungen durch Kollisionen mit Drohnen will die Verordnung vorbeugen, weshalb sie einige Abstands­regeln enthält. Doch Technik kann kaputt gehen. Wer Drohnen kommerziell einsetzen möchte, muss ihren Einsatz also entsprechend versichern. Sonst kann es teuer werden.

Rechtlich einwandfrei liefern mit Drohnen

Aber wie wäre denn nun eine rechtlich einwandfreie Lieferung mit Drohnen an Privat­haushalte möglich? Anwältin Stepanova nennt als Beispiel das Liefern an ein abgelegenes Haus, sodass die Drohne kein anderes Privat­grund­stück überfliegen muss, um dorthin zu gelangen. In der Großstadt sei eine Lieferung im Umkehrschluss kaum möglich. Es sei denn, die Drohne wiegt samt Ware weniger als 250 Gramm und zeichnet nichts auf. „Das Liefern von Medikamenten wäre zum Beispiel denkbar“, sagt die Expertin.

Auch, wenn Drohnen mittlerweile keine Science-Fiction mehr sind – das Liefern von Waren mit ihnen wird wohl hierzulande nicht so bald zum Alltag gehören.

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