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Massenklage gegen Daimler: „Ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Dieselskandals“

Die Zentrale der Daimler AG in Stuttgart ist durch eine Flagge zu sehen, auf der der Mercedes-Stern abgebildet ist.

Die Zentrale der Daimler AG in Stuttgart ist durch eine Flagge zu sehen, auf der der Mercedes-Stern abgebildet ist.

Hannover. Nach VW muss sich auch Daimler einer Massenklage in Sachen Diesel stellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wirft dem Autokonzern vor, bei zwei Mercedes-Modellen die Abgastechnik mit einer Abschaltautomatik manipuliert zu haben.

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Betroffen seien in Deutschland rund 50.000 Käufer der Baureihen GLK und GLC mit dem Vierzylinder-Diesel OM 651. Sie können sich nun an der Musterfeststellungsklage beteiligen, die der Verband bereits beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht hat. Das Ziel ist Schadensersatz beziehungsweise Rückabwicklung des Vertrags.

„Ein Sammelsurium an Vorwürfen“

„Ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Dieselskandals“ werde damit aufgeschlagen, sagte der VZBV-Vorstand Klaus Müller. Technisch sei der Fall komplizierter als VW, denn bei Mercedes gehe es nicht um eine einzige Vorrichtung zur Abschaltung der Abgasreinigung, sondern um „ein Sammelsurium an Vorwürfen“.

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Ihr Kern: Reinigungstechniken wie Adblue-Einspritzung und Abgasrückführung würden nach einer bestimmten Laufzeit des Motors heruntergefahren. Sie schalteten „auf längerer Fahrt in den schmutzigen Modus“, wie Christian Grotz von der Anwaltskanzlei Stoll und Sauer sagte, die den VZBV vertritt. Dabei gehe es um mehr als das sogenannte Thermofenster, bei dem die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängt.

Rechtsanwalt Ralph Sauer sieht bei Daimler klare Hinweise auf „kriminelle Energie“. So stellten die internen Diagnosesysteme der Autos das Herunterfahren der Reinigungssysteme nicht fest – was sie eigentlich müssten. Außerdem variiere die Abschaltung in verschiedenen Märkten: In der Schweiz schalteten die Systeme später ab als in EU-Ländern.

Dass bei der Schweizer Zulassung auch länger auf dem Prüfstand gefahren werde, sei wohl kein Zufall. Im Abgasskandal geht es im Kern immer darum, dass Emissionswerte auf dem Prüfstand deutlich besser ausfallen als im Alltagsbetrieb auf der Straße.

Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts sollen These der Kläger stützen

Nach Überzeugung des Verbands wurden auch andere Mercedes-Modelle manipuliert. GLK und GLC – Kompakt-SUV zu Preisen ab rund 40.000 Euro – wurden mit Bedacht ausgewählt. Hier ist der Anteil der klageberechtigten Privatkunden für Mercedes-Verhältnisse besonders hoch. Außerdem sei „die Erkenntnislage relativ gut“, wie Grotz sagte. Es gibt nämlich Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), die die These der Kläger stützen sollen.

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Daimler hat die Rückrufe zwar umgesetzt und Softwareupdates aufgespielt. Der Konzern hat aber Rechtsmittel gegen die KBA-Verfügung eingelegt, weil die bemängelte Technik legal sei. In den bereits laufenden Dieseleinzelverfahren vor Land- und Oberlandesgerichten sei in rund 95 Prozent der Fälle zugunsten des Unternehmens entschieden worden, erklärte der Konzern.

Im Gegensatz zu VW ist man in Stuttgart stets dabei geblieben, dass sich die Maßnahmen im Rahmen der Zulassungsvorschriften bewegten und es vor allem keinen gezielten Betrug gegeben habe. Auch die Ansprüche der neuen Kläger halte man für unbegründet, teilte Daimler mit. Der Konzern werde sich dagegen zur Wehr setzen.

Wusste der Daimler-Vorstand von der Abschalttechnik?

Der VZBV will das Gegenteil beweisen. Das Oberlandesgericht Stuttgart soll feststellen, dass es sich um eine unzulässige Abschalttechnik handelte, die mit Wissen des Vorstands installiert wurde. Es habe sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gehandelt, die eine Rückabwicklung des Kaufs erlauben würde.

Der Weg dahin ist allerdings weit. Daimler begrüßt zwar, dass in der Musterfeststellungsklage „wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden“. Das Verfahren bleibt allerdings kompliziert genug, denn es werden keine Einzelfälle entschieden, sondern nur Leitlinien festgelegt. Wer an der Musterklage teilnehmen will, muss sich im Internet auf der Seite www.musterfeststellungsklagen.de registrieren. Das sollte noch in diesem Jahr geschehen, denn wegen der Rückrufe aus 2018 droht sonst Verjährung.

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Gibt es eine Entscheidung, müssen die Autobesitzer aber eine eigene Klage einreichen. Die Schuldfrage wäre dann zwar durch das Musterverfahren geklärt, aber die Höhe einer Entschädigung müsste zum Beispiel für jeden Fall vor Gericht neu festgelegt werden – abhängig vom Neupreis und den inzwischen gefahrenen Kilometern.

Nutzung des Autos wird bei einer Entschädigung abgezogen

Denn die Nutzung wird bei einer Entschädigung abgezogen, das hat der Bundesgerichtshof im Fall VW schon entschieden. Auch das Daimler-Musterverfahren dürfte vor dem höchsten Zivilgericht landen und deshalb Jahre dauern.

Dass Kunden selbst noch einmal klagen müssen, sei ein Konstruktionsfehler der Musterfeststellungsklage, sagte Müller. Im Fall VW hatte das Oberlandesgericht Braunschweig schnell vor den vielen Detailfragen kapituliert und Kläger und Konzern mit Hinweis auf die lange Verfahrensdauer zu einem Vergleich gedrängt. Vor gut einem Jahr einigten sich beide Seiten außergerichtlich. 245.000 Autokäufer, die sich an der Musterklage beteiligt hatten, bekamen Entschädigungen zwischen 1350 und 6250 Euro.

Müller macht kein Geheimnis daraus, dass er einen Vergleich auch bei Daimler für die beste Lösung hielte. „Natürlich sind wir bereit, bis zum Ende durchzuklagen“, sagte er – das sei „der Wesenskern“ seines Verbands. „Sollte sich Daimler das ersparen wollen: Unsere Telefonnummer ist bekannt.“ Der VZBV sei „jederzeit bereit, in Vergleichsverhandlungen einzutreten“.

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