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EU verschärft Regeln für Bio-Lebensmittel

Auch Bauern aus Nicht-EU-Ländern müssen die Regeln einhalten, wenn ihre Bio-Produkte in der EU verkauft werden.

Auch Bauern aus Nicht-EU-Ländern müssen die Regeln einhalten, wenn ihre Bio-Produkte in der EU verkauft werden.

Straßburg. Der Markt für Bio-Lebensmittel wächst. Rund 30 Milliarden Euro geben Europas Verbraucher derzeit pro Jahr für Produkte aus ökologischem Anbau und artgerechter Tierhaltung aus. Die Nachfrage ist zeitweise so stark gestiegen, dass die Anbieter Waren importieren mussten. Die EU hat das zum Anlass genommen, das Bio-Label strenger zu fassen. Am Donnerstag billigte das Europäische Parlament die neue Verordnung, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

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Was wird sich künftig ändern?

Schon bisher galt nur ein nachhaltiges landwirtschaftliches System als ökologisch. So dürfen die Erzeuger keine Dünge- oder Spritzmittel verwenden, auch gentechnisch veränderte Pflanzen sind verboten. Und die Tierhaltung hat artgerecht zu sein. Außerdem müssen häufig verbreitete Medikamente aus den Ställen der Bio-Höfe verbannt werden. Neu ist nun, dass die Kontrollen über die gesamte Liefer- und Erzeugerkette verschärft werden.

Wie oft werden Erzeuger künftig überprüft?

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Bio-Bauern werden nach Inkrafttreten der neuen Verordnung mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Wenn diese Überwachung drei Jahre lang ohne Beanstandungen geblieben sind, können die Besuche der Prüfer auf einen Drei-Jahres-Rhythmus ausgedehnt werden.

Werden nur die Landwirte und Viehzüchter überwacht?

Nein, es geht um Kontrollen der gesamten Lieferkette – also vom Erzeuger über die weiterverarbeitenden Betriebe bis hin zum Handel.

Wann gelten weiterverarbeiteten Lebensmittel als ökologisch?

Bei weiterverarbeiteten Lebensmitteln gilt, dass mindestens 95 Prozent der Zutaten aus dem ökologischen Landbau stammen müssen.

Kann ich mich darauf verlassen, dass auch Bio-Produkte aus Nicht-EU-Ländern kontrolliert werden?

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Ja, auch das ist neu. Ob die Bananen aus Israel, der Salat aus Marokko oder die Erdbeeren aus Südafrika stammen – wenn diese Nahrungsmittel auf dem europäischen Markt als Bio-Produkte verkauft werden sollen, müssen die Richtlinien strikt eingehalten werden.

Ist sichergestellt, dass es nicht doch zu Verunreinigungen kommt – beispielsweise durch Pestizide von anderen Feldern?

Schon bisher gelten in der Gemeinschaft Abstandsregeln, die zwischen einem ökologisch bebauten Feld und einer konventionell bewirtschafteten Fläche eingehalten werden müssen. Damit will Brüssel eine „zufällige“ Kontamination verhindern. Vor allem Bauern, die biologischen und herkömmlichen Anbau betreiben, sollten auf die Einhaltung dieser Abstandsgebote achten. Dem Landwirt kommt dabei eine höhere Verantwortung zu. Denn wenn sich herausstellt, dass er fahrlässig oder sogar in betrügerischer Absicht verunreinigte Bio-Ware anbietet, drohen horrende Strafen.

Wie stellen Bio-Tierzüchter sicher, dass das verwendete Futter den Anforderungen entspricht?

Züchter hatten in der Vergangenheit tatsächlich oft Schwierigkeiten, an biologisch hergestelltes Futter zu kommen. Deshalb erlaubte die EU, unter bestimmten Bedingungen auch konventionelle Produkte unterzumischen. Nun will man den Bauern mit einer Datenbank helfen, die Auskunft gibt, wo Bio-Futter für Huhn und Rind verfügbar sind.

Von Detlef Drewes/RND

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