E-Paper

Erhebliche Mängel beim Schutz vor Nitrat im Grundwasser

Ein Traktor zieht eine Landwirtschaftsmaschine, mit der Gülle auf ein gemähtes Feld verteilt wird.

Ein Traktor zieht eine Landwirtschaftsmaschine, mit der Gülle auf ein gemähtes Feld verteilt wird.

Frankfurt am Main. Die Bundesregierung muss sich beim Schutz des Grundwassers auf neuen Ärger mit der EU-Kommission einstellen. Denn mit der aktuellen Düngeverordnung werde das europäische Recht „nicht vollständig umgesetzt“. Zu diesem Ergebnis kommt der renommierte Agrarwissenschaftler Friedhelm Taube in einem Gutachten, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Es drohen hohe Strafzahlungen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Es geht um die Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union, die seit vielen Jahren existiert, aber hierzulande lange vernachlässigt wurde. Nitrate sind Stickstoffverbindungen, die für das Wachstum von Getreide, Gemüse oder Salat enorm wichtig sind. Wird zu heftig gedüngt, kann es von den Pflanzen nicht aufgenommen werden. Es gelangt ins Grundwasser. Hohe Werte im Trinkwasser können insbesondere für Babys schädlich sein. Die Stickstoffverbindungen stehen auch im Verdacht, Krebserkrankungen auszulösen.

Deshalb gilt in der EU ein maximal zulässiger Wert von 50 Milligramm pro Liter. Der Grenzwert wird nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bei 28 Prozent der Grundwasserproben „aus landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen“ überschritten. Dort müssen die Versorgungsunternehmen das Nass mit großem Aufwand aufbereiten, um die Nitratkonzentration fürs Trinkwasser unter den Grenzwert zu drücken.

Der BDEW hat mehrfach gewarnt: Steigt die Nitratbelastung weiter, könne die Wasserrechnung für private Haushalte um fast zwei Drittel steigen. Besonders hoch – bis zu 400 Milligramm – und vielfach steigend sind die Werte in Regionen mit Massentierhaltung, wo die stickstoffreiche Gülle von Schweinen und Rindern auf Felder und Wiesen gekippt wird.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

2017 versuchte die Bundesregierung, den Konflikt mit der EU beizulegen. Doch das damals von der schwarz-roten Koalition beschlossene Düngerecht wurde in Brüssel für zu lasch befunden. Im Frühjahr 2020 entging die Regierung mit einer Novelle der Regelungen nur ganz knapp Strafzahlungen von bis zu 857.000 Euro pro Tag.

Nun prüft die EU-Kommission erneut die damals revidierte Düngeverordnung. „Sie entspricht nicht den Ansprüchen der konsequenten Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie“, urteilt Taube, der die überarbeiteten Bestimmungen im Auftrag des BDEW analysiert hat. Das neue Paragrafenwerk basiere auch nicht auf einer „von wissenschaftlicher Evidenz geprägten Spezifizierung der guten fachlichen Praxis der Düngung“. Es würden vielfach Annahmen getroffen, die sich nicht auf wissenschaftlich publizierte Untersuchungen stützten.

Große Probleme mit Massentierhaltung

Der Wissenschaftler macht zudem darauf aufmerksam, dass das weit verbreitete Überdüngen der selbst gesetzten Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung widerspreche und allein in den vergangenen zehn Jahren Umweltschäden in Höhe von 30 Milliarden Euro verursacht habe. Für Taube ist klar, dass eine weitere Anpassung der Verordnung dringend erforderlich ist. Als wichtigste Sofortmaßnahme schlägt der Agrarexperte vor, die zulässigen Düngemengen um 20 Prozent vorübergehend zu reduzieren. Denn dadurch würden die Erträge für die Bauern nur geringfügig schrumpfen, „während die Nitratkonzentrationen im Sickerwasser und die Nitratfrachten signifikant sinken“.

Langjährige Versuche zeigten sogar, dass bei einer intelligenten Kopplung der Absenkungen mit Insektenschutz positive Effekte auf Bodenfruchtbarkeit und Produktqualität möglich seien, so Taube, der an der Uni Kiel lehrt und dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik angehört, welche die Bundesregierung berät. Für viele Mastbetriebe würde eine Reduzierung vor allem bedeuten, dass sie mehr Kapazitäten für die Lagerung von Gülle schaffen müssten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Wissenschaftler fordert auch, dass die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von belasteten Gebieten komplett aufgehoben wird. Hierbei handelt es sich um Areale, wo Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden und deshalb Landwirte unter anderem deutlich weniger düngen dürfen. Er weist darauf hin, dass die derzeit gültigen Bestimmungen „auf die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete abzielen“. Insgesamt dränge sich die Vermutung auf, „dass die Ergebnisse schöngerechnet werden sollen“ – also möglichst viele Flächen aus den belasteten Gebieten herauszunehmen.

Auch Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, sieht Unstimmigkeiten: So würden in Baden-Württemberg nach dem aktuellen Recht nur 1,5 Prozent der Landesfläche eine erhöhte Nitratbelastung aufweisen, während es nach Untersuchungen der dortigen Wasserversorger „faktisch über 5 Prozent“ seien. Ähnliche Beispiele gebe es auch in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Taube macht sich indes ferner dafür stark, dass die Kontrolle der Bauern verstärkt und die entsprechenden Verordnungen verschärft werden müssen. Es geht darum, über sogenannte Hoftorbilanzen für die einzelnen Betriebe die Einfuhr von Nährstoffen (Dünger, Futtermittel, Vieh) mit der Ausfuhr von Produkten abzugleichen. Eine ambitionierte Reform dieser Regelwerke könne den bürokratischen Aufwand für die Bauern sogar reduzieren.

Auch für den BDEW ist klar: „Wir brauchen in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge insbesondere in den roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser“, so eine Sprecherin. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus. Abhilfe schaffen könne nur eine vollumfängliche Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie in deutsches Recht. Und: „Eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof steht weiter auf der Tagesordnung, wenn eine Verschärfung des Düngerechts in Deutschland keine Mehrheit findet. Es drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe.“

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken