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RUND UMS HAUS

Erschließung von zusätzlichem Wohnraum

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Ausbaupotenzial: Im Dachstuhl bietet sich die Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen. Foto: Velux/BHW Bausparkasse

Für den Ausbau des Dachstuhls ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung zwingend notwendig

Wer eine ältere Bestandsimmobilie erbt oder käuflich erwirbt, findet häufig einen nicht ausgebauten Dachstuhl vor. Doch aufgrund des immer knapper werdenden Baulands kann es Sinn machen, den Dachstuhl auszubauen, um ihn zu Wohnzwecken oder einfach nur als zusätzlichen Stauraum zu nutzen. Bevor man damit beginnt, sollte man sich über die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren, da in einigen Fällen eine Baugenehmigung vonnöten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die äußere Erscheinung des Hauses verändert wird oder eine neue Wohneinheit entsteht.

Strenge Vorgaben

Meist soll der ausgebaute Dachstuhl lichtdurchflutet sein, wofür sich Gauben eignen. Dafür ist dann in den meisten Fällen eine Baugenehmigung zwingend notwendig. Außerdem gibt es heutzutage strengere Vorgaben, was die konkreten Umsetzungen betrifft. Das Gebäudeenergiegesetz definiert, was es hinsichtlich Energieeffizienz und Wärmeschutz zu beachten gibt. Dennoch kann der Ausbau attraktiv sein, da es in manchen Fällen die Möglichkeit einer günstigen Finanzierung gibt. Einige interessante Förderprogramme ermöglichen eine Bezuschussung oder die Gewährung von günstigen Krediten. Grundvoraussetzung dafür ist, dass mit dem Ausbau des Dachstuhls eine energetische Optimierung einhergeht. Die Planung und Durchführung sollten unbedingt durch einen Fachmann erfolgen, da der Dachstuhl ein tragendes Element ist und das Gebälk starken statischen Belastungen standhalten muss.

Dämmung beachten

Bei dem Ausbau gibt es noch mehr zu beachten, da das Dach als direkte Verbindung mit der Außenwelt eine Schwachstelle für Feuchtigkeitseinschlüsse und Schimmelbildung darstellt. Daher muss neben der üblichen Dämmschicht auch eine Dampfbremse verbaut werden. Sie verhindert, dass Feuchtigkeit in die Dämmung eindringt. lps/DGD