Liebhaber dünner Spargelstangen dürfen sich freuen, denn schmaler Spargel ist günstiger. Da neben anderen Kriterien die Dicke der Triebe die Einordnung in die Handelsklassen bestimmt, übt der Durchmesser einer Stange einen Einfluss auf den Preis aus. Die bekannteste Unterscheidung liegt zwischen Handelsklasse I und II. Dabei unterteilt man die Klasse I nochmal in Stangen mit einer Breite über 16 Millimeter und in Stangen zwischen 10 und 16 Millimeter. Die Mindestanforderung an die Länge beträgt 12 Zentimeter.


In Klasse I muss der Spargel einen festen und geschlossenen Kopf haben. Dafür sind leichte Verfärbungen und ein geringes Abweichen vom geraden Wuchs erlaubt. Als Königsklasse gilt bei Spargel die Handelsklasse „Extra“, in die nur kerzengerade, verfärbungsfreie und vollkommen unbeschädigte Stangen mit geschlossenem Kopf dürfen.
Holzige Exemplare sortiert man vor dem Verkauf aus. Das Gemüse muss für das Prädikat „Extra“ mindestens 12 Millimeter breit und 17 Zentimeter lang sein. Bei Handelsklasse II sind die formalen Erwartungen geringer als bei den Klassen „Extra“ und I. Der Spargel darf krumm gewachsen sein und lila Einfärbungen aufzeigen. Auch leicht geöffnete Köpfe sind zulässig. Die Mindestmaße liegen bei acht Millimeter Dicke und 12 Zentimeter Länge. Spargel der Klasse II ist genauso lecker wie teurerer Spargel.
Klassisch im Ganzen gekocht lassen sich die dünnen Stangen bequem verzehren. Als Einlage in Spargelcremesuppen ist dieser Spargel bestens geeignet. lps/Ms