Sommerferienbilanz: In diesen Ländern kam es zu den meisten Flugproblemen
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Wer in den Sommerurlaub fliegt, musste sich auch 2021 auf Flugprobleme einstellen. (Symbolfoto)
Trotz Corona haben sich in Europa viele Reisende ihren Sommerurlaub nicht nehmen lassen und sind viel verreist – mehr als 400.000 Flüge wurden allein in Europa verbucht. Die Organisation für Fluggastrechte, Airhelp, wollte daher zum Ende der Ferien in Deutschland wissen, inwieweit Passagiere diesen Sommer von Verspätungen und Ausfällen in Europa betroffen waren. Dabei zeigt eine Analyse der Flugdaten von 15 europäischen Ländern für Juni und Juli 2021: In Belgien, Frankreich und Deutschland gab es die meisten Zwischenfälle.
Jede dritte Person war bei Flugreisen in Belgien mit Flugproblemen konfrontiert
In Belgien wurde zwar vergleichsweise wenig geflogen – im Juni und Juli fanden weniger als 10.000 Flüge statt –, trotzdem ist die Zahl der von Verspätungen und Flugausfällen betroffenen Passagiere hoch: Fast jede dritte Person (31 Prozent) hatte mit Störungen bei Flugreisen zu kämpfen. Das entspricht rund 271.000 Passagieren. Auch in Frankreich war mindestens jede vierte Person (26 Prozent) bei Flugreisen von Flugstörungen betroffen, das sind mehr als 3.660.000 Passagiere bei rund 57.200 analysierten Flügen, so Airhelp.
In Deutschland kam es bei jeder fünften Person auf Flugreisen zu Verspätungen oder Ausfällen
Die Deutschen machen nicht nur selbst gerne Urlaub, sondern Deutschland ist auch ein beliebtes Reiseziel für Urlaubende aus Europa. Fast 60.000 Flieger haben in den letzten zwei Monaten die deutschen Flughäfen verlassen und rund 4,68 Millionen Passagiere in den Urlaub oder zurück in die Heimat transportiert. Dabei kam es auch hierzulande zu zahlreichen Verspätungen und Flugausfällen: Mehr als jede fünfte Passagierin oder jeder fünfte Passagier (21 Prozent) war in den Sommermonaten von Verspätungen oder Ausfällen betroffen – das ist der dritthöchste Wert des Vergleichs.
Im Juli kam es zu deutlich mehr Verspätungen als im Juni
Im Juli erfasste Airhelp deutlich mehr Flugbewegungen in Europa (über 240.000) als im Juni (rund 160.000). Das entspricht einem Anstieg von rund 55 Prozent. Analog dazu stieg auch der Anteil an Verspätungen und Ausfällen – nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch anteilig: In Belgien hatten im Juli 35 Prozent der Passagierinnen und Passagiere Störungen zu erdulden, im Monat zuvor waren es noch 26 Prozent. In Frankreich ist der Anstieg noch größer: Während im Juni 19 Prozent aller Reisenden von Flugproblemen betroffen waren, waren es im Juli bereits 31 Prozent. In Deutschland stieg der Anteil von 17 auf 24 Prozent. Im Durchschnitt aller analysierten Länder stieg der Anteil an betroffenen Passagieren von Juni zum Juli um 65 Prozent.
„Nach der coronabedingten Pause vergangenes Jahr nähert sich die Flugbranche ihrem ursprünglichen Reiseaufkommen wieder an. Das ist zunächst sehr erfreulich“, kommentiert Christian Leininger, Rechtsexperte bei Airhelp die Analyse. „Dass sich der Anteil der Verspätungen und Ausfälle von Juni zum Juli um mehr als die Hälfte erhöht hat, zeigt jedoch, dass wir uns auch auf der Problemseite wieder auf den Pfaden der Jahre vor Corona bewegen. Betroffene Passagiere sollten sich daher über die Hintergründe bei den Airlines informieren und anschließend prüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht.“
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Im Juli kam es zu deutlich mehr Verspätungen als im Juni
© Quelle: dpa
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagierinnen und Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen, so Airhelp. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagierinnen und Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu.
RND/bv