Sommerferien­bilanz: In diesen Ländern kam es zu den meisten Flug­problemen

Wer in den Sommer­urlaub fliegt, musste sich auch 2021 auf Flug­probleme einstellen. (Symbolfoto)

Wer in den Sommer­urlaub fliegt, musste sich auch 2021 auf Flug­probleme einstellen. (Symbolfoto)

Trotz Corona haben sich in Europa viele Reisende ihren Sommer­urlaub nicht nehmen lassen und sind viel verreist – mehr als 400.000 Flüge wurden allein in Europa verbucht. Die Organisation für Flug­gastrechte, Airhelp, wollte daher zum Ende der Ferien in Deutschland wissen, inwieweit Passagiere diesen Sommer von Verspätungen und Ausfällen in Europa betroffen waren. Dabei zeigt eine Analyse der Flugdaten von 15 euro­päischen Ländern für Juni und Juli 2021: In Belgien, Frankreich und Deutschland gab es die meisten Zwischen­fälle.

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Jede dritte Person war bei Flug­reisen in Belgien mit Flug­problemen konfrontiert

In Belgien wurde zwar vergleichs­weise wenig geflogen – im Juni und Juli fanden weniger als 10.000 Flüge statt –, trotzdem ist die Zahl der von Verspätungen und Flug­ausfällen betroffenen Passagiere hoch: Fast jede dritte Person (31 Prozent) hatte mit Störungen bei Flug­reisen zu kämpfen. Das entspricht rund 271.000 Passagieren. Auch in Frankreich war mindestens jede vierte Person (26 Prozent) bei Flug­reisen von Flug­störungen betroffen, das sind mehr als 3.660.000 Passagiere bei rund 57.200 analysierten Flügen, so Airhelp.

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In Deutschland kam es bei jeder fünften Person auf Flug­reisen zu Verspätungen oder Ausfällen

Die Deutschen machen nicht nur selbst gerne Urlaub, sondern Deutschland ist auch ein beliebtes Reise­ziel für Urlaubende aus Europa. Fast 60.000 Flieger haben in den letzten zwei Monaten die deutschen Flug­häfen verlassen und rund 4,68 Millionen Passagiere in den Urlaub oder zurück in die Heimat transportiert. Dabei kam es auch hierzu­lande zu zahl­reichen Verspätungen und Flug­ausfällen: Mehr als jede fünfte Passagierin oder jeder fünfte Passagier (21 Prozent) war in den Sommer­monaten von Verspätungen oder Ausfällen betroffen – das ist der dritt­höchste Wert des Vergleichs.

Im Juli kam es zu deutlich mehr Verspätungen als im Juni

Im Juli erfasste Airhelp deutlich mehr Flug­bewegungen in Europa (über 240.000) als im Juni (rund 160.000). Das entspricht einem Anstieg von rund 55 Prozent. Analog dazu stieg auch der Anteil an Verspätungen und Ausfällen – nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch anteilig: In Belgien hatten im Juli 35 Prozent der Passagierinnen und Passagiere Störungen zu erdulden, im Monat zuvor waren es noch 26 Prozent. In Frankreich ist der Anstieg noch größer: Während im Juni 19 Prozent aller Reisenden von Flug­problemen betroffen waren, waren es im Juli bereits 31 Prozent. In Deutschland stieg der Anteil von 17 auf 24 Prozent. Im Durch­schnitt aller analysierten Länder stieg der Anteil an betroffenen Passagieren von Juni zum Juli um 65 Prozent.

„Nach der corona­bedingten Pause vergangenes Jahr nähert sich die Flug­branche ihrem ursprünglichen Reise­aufkommen wieder an. Das ist zunächst sehr erfreulich“, kommentiert Christian Leininger, Rechts­experte bei Airhelp die Analyse. „Dass sich der Anteil der Verspätungen und Ausfälle von Juni zum Juli um mehr als die Hälfte erhöht hat, zeigt jedoch, dass wir uns auch auf der Problem­seite wieder auf den Pfaden der Jahre vor Corona bewegen. Betroffene Passagiere sollten sich daher über die Hinter­gründe bei den Airlines informieren und anschließend prüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht.“

Im Juli kam es zu deutlich mehr Verspätungen als im Juni

Im Juli kam es zu deutlich mehr Verspätungen als im Juni

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Flug­probleme: Diese Rechte haben Passagierinnen und Passagiere

Flug­ausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungs­zahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Flug­gast berechtigen, so Airhelp. Die Höhe der Entschädigungs­zahlung berechnet sich aus der Länge der Flug­strecke. Der rechtmäßige Entschädigungs­anspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungs­dauer am Ankunfts­ort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagierinnen und Passagiere können ihren Entschädigungs­anspruch rück­wirkend durch­setzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flug­termin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Not­fälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensations­pflicht befreit wird. Geplante wie spontane Streiks bei den Flug­gesellschaften zählen nicht dazu.

RND/bv

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