E-Paper
Fast alle Flüge gestrichen

Warnstreiks an vier Flughäfen: Was Reisende heute wissen müssen

Reisende stehen am Sicherheitscheck im Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) – am Montag soll hier gestreikt werden.

Reisende stehen am Sicherheitscheck im Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) – am Montag soll hier gestreikt werden.

Artikel anhören • 4 Minuten

Berlin/Schönefeld. An vier Flughäfen hat das Sicherheitspersonal an diesem Montag, 13. März, die Arbeit niedergelegt. Betroffen sind Berlin, Hannover, Bremen und Hamburg. Reisende müssen mit Hunderten Flugausfällen und Flugverschiebungen rechnen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Warnstreiks an deutschen Flughäfen

Zehntausende Flugreisende müssen sich an diesem Montag erneut auf Verspätungen und Ausfälle einstellen.

Hintergrund für die Streiks, zu denen Verdi aufgerufen hat, sind einerseits die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen, örtliche Verhandlungen für Beschäftigte der Bodenverkehrsdienste und andererseits die bundesweiten Mantel-Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Luftsicherheit (Zuschläge für Nacht-, Feiertagsarbeit), in denen es nach acht Verhandlungsrunden kein Angebot der Arbeitgeberseite gebe.

Diese Flüge sind betroffen

Am Hauptstadtflughafen BER werden am Montag alle Abflüge (rund 200) gestrichen. Betroffen sind etwa 27.000 Passagiere. Auch ein Drittel der ankommenden Flüge fallen aus. Der Warnstreik am BER hat Montagfrüh um 3.30 Uhr begonnen und soll um 24 Uhr enden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Auch in Hannover ruht an diesem Montag der Betrieb. Ursprünglich waren 35 Abflüge und 34 Ankünfte in Hannover geplant. Verdi hatte angekündigt, dass voraussichtlich keiner der Flüge durchgeführt werden könnte. „Für die Fluggäste ist das sehr ärgerlich, aber in Niedersachsen sind noch keine Ferien“, sagte eine Sprecherin des Flughafens Hannover. Zumindest sollen laut dem Flughafenbetreiber zumindest Notfall- und Rettungsflüge möglich sein.

In Bremen waren 20 Abflüge und 19 Ankünfte terminiert. Der Ausstand ist von Mitternacht an für 24 Stunden angekündigt.

In Hamburg begann der Streik bereits am Sonntagabend gegen 22 Uhr und soll am Montagabend um 22 Uhr enden. Auch hier heben heute keine regulären Flüge ab. „Die Terminals sind nahezu leer“, sagte eine Flughafensprecherin am Morgen. Nach Angaben des Flughafens wurden alle 123 ursprünglich geplanten Starts für Montag abgesagt. Und auch mindestens 50 der 121 geplanten Landungen wurden abgesagt. Die Reisenden aus Hamburg trifft der Streik mitten in den Frühjahrsferien.

Diese Rechte haben Reisende

Welche Rechte haben Reisende in diesem Fall? Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Passagierinnen und Passagiere Anspruch auf eine alternative Beförderung. Die Airlines sind bei einem Streik dazu verpflichtet, schnellstmöglich einen Ersatztransport zu organisieren.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Auch wichtig zu wissen: Werden innerdeutsche Flüge annulliert, können Reisende ihr Ticket gegen einen Fahrschein der Deutschen Bahn eintauschen.

Am Montag: Verdi kündigt Warnstreik an Flughäfen an

Die Gewerkschaft Verdi hat für diesen Montag erneut zu Warnstreiks an mehreren Flughäfen aufgerufen. Dazu zählen Berlin, Hamburg, Hannover und Bremen.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden steht Flugreisenden oft eine Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro sind es bei maximal 1500 Kilometern, 400 Euro bei 1500 bis 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometer. Eine deutliche Verschiebung des Fluges – etwa vom Morgen in den Abend – ist rechtlich ebenfalls als Annullierung zu bewerten.

Aber: Die Entschädigung nach EU-Recht steht Kunden nur zu, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich ist. Eine Airline muss nicht zahlen, wenn die Probleme auf sogenannte außergewöhnliche Umstand zurückgehen, die sie nicht beeinflussen kann.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nicht zahlen muss die Airline auch, wenn sie Flugstreichungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Dann kann der Kunde zwar vom Vertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Eine Entschädigung gibt es aber nicht.

Weitere Pflichten der Airlines

Bei Flugstreichungen und Verspätungen, kommt es immer wieder vor, dass Reisende am Flughafen stranden. In diesem Fall sind Airlines verpflichtet, zu helfen.

Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss Passagieren kostenlos Essen und Trinken angeboten werden. Auch Anrufe und das Versenden von E-Mails muss ermöglicht werden.

Findet der nächstmögliche Flug erst am nächsten Tag statt, müssen Fluggesellschaften sogar eine Übernachtung in einem Hotel und den Transport dorthin bezahlen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/jaf/gei/dpa

Mehr aus Reise

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken