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Kommentar zum Urteil für Hanno Berger

Zu Recht verurteilt: Cum-ex war und ist eine Straftat, kein Steuersparmodell

Der Angeklagte Hanno Berger im Cum-ex Prozess betritt den provisorischen Gerichtssaal in Wiesbaden zur Verkündung des Urteils.

Der Angeklagte Hanno Berger im Cum-ex Prozess betritt den provisorischen Gerichtssaal in Wiesbaden zur Verkündung des Urteils.

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Vor Jahren existierte ein kompliziertes Steuerspar­modell für Reiche namens „Goldfinger“. Der Fiskus verlor etwa 300 Millionen Euro, bis das Schlupfloch 2013 durch die Bundesregierung geschlossen wurde. Ein Prozess gegen einige Steuerpflichtige und Anwälte endete mit einer Einstellung. Schließlich war das Modell nach den damaligen Regeln legal, weil es Lücken in der grenz­überschreitenden Besteuerung nutzte. Und dass Steuerpflichtige ihre Verhältnisse so gestalten dürfen, dass keine oder möglichst geringe Steuern anfallen, hat auch der Bundesfinanzhof 2017 festgestellt.

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Für sie folgerichtig haben auch die Anwälte des Mannes, der als Erfinder des Cum-ex-Steuersparmodels gilt, vor dem Landgericht Wiesbaden auf Freispruch plädiert. In der Tatzeit zwischen 2006 und 2008, als Hanno Berger das Sparmodell den Banken schmackhaft machte, habe es keine anders lautenden gesetzlichen Regeln oder Urteile gegeben, argumentierten sie vor dem Wiesbadener Landgericht.

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Genauso wie zuvor das Landgericht Bonn haben die Richter in Wiesbaden das Cum-ex-Modell jedoch dort einsortiert, wo es hingehört: im Bereich der Straftaten. Wer nicht an den Fiskus abgeführte Kapital­ertrags­steuern trotzdem für eine Anrechnung und Erstattung beim Finanzamt anmeldet, nutzt kein Schlupfloch, sondern tut etwas Illegales. Dass die Behörden das Treiben zunächst nicht bemerkten, ändert daran gar nichts – zumal die Verwirrung durch die Täter absichtlich herbeigeführt wurde. Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.

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Weil so klar auf der Hand liegt, dass Cum-ex illegal war und ist, stellt sich erneut eine Frage: Wie kann es sein, dass die Hamburger Warburg-Bank 47 Millionen Euro aus den illegalen Finanz­geschäften zunächst behalten durfte? Diese Frage muss der damalige Hamburger Regierungschef und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz endlich beantworten.

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