Sozialausschuss im Bundestag gibt grünes Licht für Mindestlohn-Erhöhung zum 1. Oktober
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Eine Person hält 12 Euro in der Hand. Der Sozialausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober gegeben. (Symbolbild)
© Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Ze
Berlin. Der Sozialausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober gegeben. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am Mittwoch beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern erfuhr. Mit der Erhöhung will die Koalition zugleich die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro anheben. Vom 1. Oktober an sollen Monatsverdienste bis zu der neuen Grenze für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Mit dem Beschluss im Ausschuss sind die Weichen klar gestellt. 12 Euro Mindestlohn sind ein großer Schritt.“ Die Koalition habe Entlastungspakete und Krisenmaßnahmen auf den Weg gebracht, die den Menschen angesichts der aktuellen Preissteigerungen helfen, sagte sie. „Aber gleichzeitig ist es wichtig, grundsätzlich die Einkommen zu stabilisieren, denn das ist die Basis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
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Der stellvertretende Vorsitzender der Grünen-Fraktion, Andreas Audretsch, sagte der dpa: „Dies ist eine Lohnerhöhung für über sechs Millionen Menschen und auch angesichts steigender Preise wichtiger und dringender denn je.“ Besonders Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland würden von der Anhebung des Mindestlohns profitieren. „Damit ist der Beschluss heute auch ein starkes Zeichen für mehr Gerechtigkeit in Deutschland“, sagte Audretsch.
Wann der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf die Tagesordnung des Plenums genommen wird, war zunächst noch unklar. Es solle aber bald erfolgen, hieß es am Mittwoch aus allen drei Ampelfraktionen. Audretsch sagte: „Die Verabschiedung im Bundestag werden wir nun zügig angehen.“
Lob von der FDP, Arbeitgeber üben Kritik
Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, stellte heraus, dass zum ersten Mal seit 2013 die Minijobgrenze erhöht werde. „Das ist eine gute Nachricht für mehr als 6 Millionen Minijobberinnen und Minijobber.“ Durch die nun eingeführte Dynamisierung der Minijobgrenze werde sie zukünftig bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. „Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern, dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.“
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Keine Sonderrechte für Raucher: Das Landesarbeitsgericht in Rostock hat klargestellt, dass nur in vorgegebenen Pausen geraucht werden darf. Der Betriebsrat eines Dienstleisters scheiterte mit einer Klage. Die Wirtschaft begrüßt das Urteil.
Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, kritisierte: „Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn ist der grundlegendste Angriff auf die Tarifvertragsautonomie in der Geschichte der Bundesrepublik.“ Das Grundgesetz überlasse es den Tarifvertragsparteien, Löhne und Arbeitsbedingungen zu gestalten. Unter Verweis auf von der BDA in Auftrag gegebene Gutachten machte Kampeter „erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel“ an dem Vorgehen der Politik geltend.
RND/dpa