Umstrittene Finanzinvestoren

Gesundheitswesen bei Investoren immer beliebter: Ärzteschaft will Heuschrecken bändigen

Ein Ärzteteam arbeitet in einem Operationssaal eines Krankenhauses.

Ein Ärzteteam arbeitet in einem Operationssaal eines Krankenhauses.

Berlin. Konkrete Zahlen über das Ausmaß gibt es bisher nicht, aber zahlreiche Indizien sprechen für eine Entwicklung, die so nicht gewünscht sein kann: Finanzinvestoren haben das deutsche Gesundheitswesen als sehr lukrativen Markt entdeckt. Das Einfallstor sind Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die bundesweit als Ketten aufgezogen werden, beispielsweise bei Zahn- und Augenärzten oder Radiologen. Möglich wird das durch den Kauf von kleineren Krankenhäusern, die derartige MVZ gründen dürfen. In Bayern sind nach einer Studie bereits 10 Prozent aller MVZ‑Praxisstandorte im Eigentum von Finanzinvestoren – vulgo Heuschrecken. In Politik und Ärzteschaft gibt es zunehmend die Befürchtung, dass die Patientenversorgung leidet, wenn nicht regulierend eingegriffen wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits eine Reform angekündigt, ohne aber Details zu nennen. Die Bundesärztekammer hat nun konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vorgelegt.

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„Auswüchse verhindern“

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte am Donnerstag, es müsse akzeptiert werden, wenn Ärzte und Arztinnen lieber in einem Anstellungsverhältnis in einem MVZ arbeiten wollten. Auch Investitionen in das Gesundheits­wesen seien notwendig. Problematisch werde es aber, wenn die Rendite und nicht das Wohl der Patienten im Vordergrund stehe und die ärztliche Unabhängigkeit infrage gestellt werde. „Wir wissen von Fällen, wo als Ziel formuliert wird, dass ein gewisser Prozentsatz der Patienten auf dem OP‑Tisch landen soll“, sagte Reinhardt. „Unsere Befürchtungen, dass kommerzielle Renditeinteressen das ärztliche Handeln beeinflussen sollen, haben ihren Grund“, so der Ärztepräsident. Es gelte, Auswüchse durch eine geeignete Wettbewerbsordnung zu verhindern.

Konkret schlägt die Bundesärztekammer (BÄK) vor, den Einstieg von Finanzinvestoren in das deutsche Gesund­heitswesen generell zu erschweren. Das soll erreicht werden, indem die Gründung von MVZ durch Kliniken eingeschränkt wird. Nach dem Vorschlag muss ein von einem Krankenhaus gegründetes MVZ künftig sowohl einen örtlichen wie auch einen fachlichen Bezug zu der Klinik haben. Dann wäre es nicht mehr möglich, über diesen Weg bundesweite Ketten zu bilden.

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Zudem schlägt die BÄK vor, künftig generell nur noch fachübergreifende MVZ zuzulassen, um eine „Rosinen­pickerei“ zu verhindern. Denn von Investoren betriebene MVZ-Ketten konzentrieren sich nach Beobachtung der Ärzteschaft häufig auf lukrative Gebiete wie die operative Augenheilkunde. Den Marktanteil von Investoren-MVZ will die Ärztekammer in der Regel auf 10 Prozent begrenzen. Zudem sollen Gewinn­abführungs- und Beherrschungsverträge verboten werden, um den Einfluss der Finanzinvestoren einzudämmen und das Abfließen von Überschüssen zu verhindern.

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Schließlich schlägt die Bundesärztekammer vor, dass an allen MVZ‑Standorten auf dem Praxisschild beziehungsweise im Internetauftritt angegeben werden muss, wer der Träger und die dahinter stehenden Besitzer sowie die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten sind. Die Patientinnen und Patienten hätten ein Anrecht zu erfahren, wie die Besitzverhältnisse tatsächlich seien, so die Ärztekammer. „Wir begrüßen, dass Gesundheitsminister Lauterbach sich nun diesem Thema widmen möchte, und sehen unsere Vorschläge als Beitrag in diesem Prozess“, betonte Ärztepräsident Reinhardt.

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