Silvester, Sport, private Treffen: Das steht in der Beschlussvorlage zum Corona-Gipfel
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Wie aus der Beschlussvorlage zum Bund-Länder-Treffen am Dienstag hervorgeht, sind wegen der Omikron-Variante weitere Kontaktbeschränkungen geplant (Symbolbild).
© Quelle: picture-alliance/ dpa
Bund und Länder beraten am Dienstag über schärfere Corona-Maßnahmen. Wie aus dem Entwurf der Beschlussvorlage hervorgeht, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sind wegen der Omikron-Variante weitere Beschränkungen geplant. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, heißt es.
Ab dem 28. Dezember 2021 sollen daher private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein. Diese Obergrenze soll für private Treffen innen wie im Außenbereich gelten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind hiervon ausgenommen.
Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen. Dies bedeutet weiterhin, das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.
Clubs müssen schließen, Veranstaltungen werden eingeschränkt
Auch Clubs und Diskotheken sollen ihre Innenbereiche schließen, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen sollen zudem mit deutlich weniger Besuchern stattfinden. „Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt“, heißt es.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien dürfen demnach nur noch mit einer Auslastung von 30 bis 50 Prozent stattfinden. Konkrete Werte zu den maximalen Besucherzahlen wurden in dem Papier bislang noch nicht definiert. Zugang sollen wie bisher nur Geimpfte oder Genesene (2G) erhalten. Ergänzend könne auch ein aktuelle Test vorgeschrieben werden (2G plus). Auch das Tragen einer medizinischen Maske bleibt Pflicht.
Bundesliga wohl ohne Zuschauer
Ab dem 28. Dezember sollen in der Bundesliga offenbar nur noch Geisterspiele ohne Publikum stattfinden. Das geht aus einer aktualisierten Beschlussvorlage (Stand: 15.45 Uhr Montag) für die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt“, heißt es in der Vorlage. Zuvor war noch von einer Festlegung von Obergrenzen für die Zuschauerzahl die Rede.
Corona-Hilfen sollen verlängert werden
Daneben wollen Bund und Länder von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen weiter finanzielle Unterstützungen zusichern. „Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden“, heißt es.
Bei Bedarf sollen eventuell notwendige Anpassungen vorgenommen werden. „Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen.“ Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolge über die Länder.
Weil hofft auf ähnliche Regeln wie in Niedersachsen
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hofft, dass beim Bund-Länder-Treffen mindestens Regeln vereinbart werden, die den über Weihnachten in seinem Bundesland geltenden Maßnahmen entsprechen. Denkbar seien aber auch Kontaktbeschränkungen, die darüber hinausgingen. „Aus der Stellungnahme des Expertenrats ergibt sich, dass auch in Deutschland ein steiler Anstieg der Infektionszahlen und eine Überlastung der Krankenhäuser bevorstehen“, sagte Weil der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.
Zwischen Heiligabend und dem 2. Januar gilt in Niedersachsen die sogenannte Warnstufe 3. Diese sieht Kontaktbeschränkungen vor, aber auch die Schließung von Diskotheken und Clubs. Zudem dürfen sich maximal 25 Personen in Innenräumen treffen, bei mehr als zehn Personen gilt 2G plus.
Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern sollen weiterhin gültig bleiben. Die Regelnachschärfungen sollen zum neuen bundesweit einheitlichen „Mindeststandard“ werden.
RND/scs/jst/qua/sic