Fachkräfte gesucht

Deutschland sucht neue Mitbürger mit „Erfahrung“ und „Potenzial“

Nancy Faeser (von links nach rechts, SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Reem Alabali-Radovan (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Nancy Faeser (von links nach rechts, SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Reem Alabali-Radovan (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Berlin. Die Bundesregierung will gesetzliche Hürden für die Einbürgerungen senken und bei länger in Deutschland lebenden Ausländern auch aktiv für die deutsche Staatsbürgerschaft werben. Das kündigten Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seine Parteikollegin, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, bei einer Gesprächsrunde mit dem Titel „Deutschland. Einwanderungsland. Dialog für Teilhabe und Respekt“ an. Alabali-Radovan gehe es darum, „den letzten Staub der Kaiserzeit aus dem Einbürgerungsrecht“ zu klopfen, erklärte sie in Berlin.

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Mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild soll die Einwanderung nach Deutschland reformiert werden, geht aus den „Eckpunkten zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ hervor, die das Kabinett am Mittwoch beschließen will. Einwanderung soll grundsätzlich erleichtert werden, auch wenn Menschen noch keinen Arbeitsplatz vorweisen können.

Menschen mit einem „guten Potenzial“ soll demnach ein „Aufenthalt zur Suche eines Arbeitsplatzes“ ermöglicht werden, heißt es im 23-seitigen Papier. „Auf Grundlage eines transparenten unbürokratischen Punktesystems“ soll entschieden werden, wer für eine solche „Chancenkarte“ in Frage komme.

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Die neue Großzügigkeit bei der Einwanderung soll dabei auf drei „Säulen“ fußen – Potenzial, Fachwissen und Erfahrung.

Fachkräfte: Eine „anerkannte Qualifikation“ soll demnach „grundsätzlich zu jeder qualifizierten Beschäftigung in nicht reglementierten Berufen berechtigen“. Die bereits existierende „Blaue Karte“ der EU, bisherige Bedingung: ein Hochschulabschluss und einer Arbeitsplatzzusage, soll künftig „einwanderungsfreundlicher“ werden, das bisherige Mindestbruttogehalt von 56.400 Euro soll als Durchschnittsjahresbruttogehalt ausreichen.

Fachkräfte, die ihre Unterlagen zur Berufsqualifikation „aus nicht selbst zu vertretenden Gründen“ nicht vorlegen können, sollen künftig einreisen dürfen, um ihre Kompetenzen in Deutschland prüfen zu lassen. Die Regelungen zur Einwanderung mit teilweise gleichwertigem Abschluss sollen erleichtert und praktikabler gestaltet werden.

Erfahrungen: Auch ohne Anerkennung ihres Abschlusses sollen künftig Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einwandern dürfen, eine „zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung“ in nicht reglementierten Berufen soll dabei ausreichen, sofern irgendein Berufs- oder Hochschulabschluss vorliegt. Schon während des Anerkennungsverfahrens sollen Qualifizierte „im berufsfachlichen Zusammenhang des voraussichtlichen Zielberufs“ arbeiten dürfen.

Potenzial: Neben den oben erwähnten Auswahlkriterien wie eine Qualifikation können aber auch „Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören“, heißt es in dem Papier.

Durch Werbung und Sprachkurse im Ausland soll die gezielte Einwanderung von Fachkräften zusätzlich flankiert werden. Die Pläne der Ampel für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts war Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zuletzt auf Widerstand gestoßen – in der Union und bei einigen Politikern der FDP.

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Ausreichend Sprachkenntnisse gefragt

Für eine Einbürgerung müssen Einwanderer laut der aktuellen Gesetzeslage ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sie müssen ihren Lebensunterhalt finanzieren können, ausreichend Sprachkenntnisse haben sowie Grundlagen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnisse in Deutschland kennen. Letzteres wird durch einen Einbürgerungstest geprüft.

Zudem müssen Einwanderer in der Regel ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Ausnahmen davon gelten beispielsweise für EU-Bürger und Menschen, deren Herkunftsland sie an einer Aufgabe hindert. Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht vor, dass der Anspruch auf Einbürgerung grundsätzlich nicht mehr davon abhängig ist, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Umfrage: viel Skepsis

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sind die Deutschen, was die verkürzten Fristen angeht, gespalten. Laut Umfrage lehnen es 44 Prozent der Wahlberechtigten ab, wenn die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer in Deutschland von derzeit acht auf fünf Jahre verkürzt würde. 40 Prozent der Deutschen würden dies befürworten, 16 Prozent der Befragten machten keine Angabe.

RND/dpa

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