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„Diskreditierung“ der russischen Armee

Russe träumt von Selenskyj: zu Geldstrafe verurteilt

Weil er öffentlich von einem Traum über den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj berichtet hat, ist ein Mann in Russland zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er öffentlich von einem Traum über den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj berichtet hat, ist ein Mann in Russland zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Tschita. Weil er öffentlich von einem Traum über den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj berichtet hat, ist ein Mann in Russland zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Iwan Lossew aus dem sibirischen Tschita sei der „Diskreditierung“ von Russlands Armee für schuldig befunden worden und müsse deshalb nun 30.000 Rubel (rund 450 Euro) zahlen, berichteten russische Medien am Montag unter Berufung auf das zuständige Gericht. Ermittelt worden war gegen Lossew wegen verschiedener Beiträge im sozialen Netzwerk Instagram – darunter einem, in dem er schildert, wie ihm im Schlaf Selenskyj erschienen sei.

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Er habe geträumt, im Zuge der von Kremlchef Wladimir Putin angeordneten Mobilmachung für die Front in der Ukraine eingezogen und in ein Ausbildungs-Camp gebracht worden zu sein, schrieb der Mann. Weiter schildert er den Inhalt seines Traumes so: „In diesem Moment kommt Selenskyj an mir vorbei und sagt: ‚Oh, ich habe deine Instagram-Storys gesehen. Ruhm der Ukraine!‘ Und ich antworte: ‚Ruhm den Helden!‘“

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Dass er wegen dieser Zeilen verurteilt wurde, habe ihn selbst fassungslos gemacht, sagte Lossew dem Internetportal „Sibir.Realii“ in einem Interview: „Ich kann mir das nicht vorstellen: Irgendein 40-jähriger Geheimdienstler hat da mit ernstem Gesicht gesessen und meine Story darüber abgeschrieben, wie mir im Traum Selenskyj erschienen ist?!“

Insgesamt seien fünf Geschichten des Russen untersucht worden, in denen neben der Beschreibung des Traums auch Kritik an der russischen Militärinvasion in der Ukraine enthalten sei. An der Gerichtsverhandlung gegen ihn konnte der Mann eigenen Angaben zufolge dann selbst gar nicht teilnehmen – weil er nicht rechtzeitig über den Prozessbeginn informiert worden sei.

RND/dpa

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