Bereits 200.000 ukrainische Geflüchtete in Jobcentern registriert
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Mehr als 200.000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben sich mittlerweile bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.
© Quelle: imago images/Future Image
Berlin. Seit dem russischen Angriff am 24. Februar wurden über 200.000 aus der Ukraine Geflüchtete in Jobcentern registriert. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mit. Die Zahlen beziehen sich auf Jobcenter, die gemeinsam von der BA und der jeweiligen Kommune betrieben werden. Sie machen drei Viertel aller Jobcenter aus und sind vor allem in den großen Städten beheimatet.
Die Zahlen schließen mit Stand vom 16. Juni alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren ein. Demnach wurden die meisten Menschen mit gut 42.000 Meldungen in Bayern registriert. Es folgen Nordrhein-Westfalen (32.000) und Baden-Württemberg (27.000). In Berlin haben sich knapp 13.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in einem Jobcenter angemeldet.
Zahlen steigen weiter stark an
Die Zahlen steigen derzeit schnell an. So hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in der vergangenen Woche noch von 100.000 Registrierungen berichtet und sich dabei auf ein internes Papier der Bundesagentur berufen, auch dort wies man auf die schnelle Veränderung hin.
Das Bundesinnenministerium hat mittlerweile insgesamt 850.000 Geflüchtete aus der Ukraine registriert. Wie zuletzt aus einer kleinen Anfrage der Linken hervorging, hatten zu Beginn des Monats Juni nur 8 Prozent dieser Menschen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. 30 Prozent wurde mit der Fiktionsbescheinigung ein vorläufiger Aufenthalt gewährt, knapp ein weiteres Drittel hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Bescheinigung erhalten.
Seit dem 1. Juni können Geflüchtete aus der Ukraine über die Jobcenter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten und sind damit Hartz-IV-Empfängerinnen und ‑Empfängern gleichgestellt. Sie haben drei Monate Zeit, dafür einen Antrag zu stellen, Voraussetzung ist ein Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. In einer Übergangszeit greift für sie weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz.
Weitere Angaben, beispielsweise zur näheren Altersstruktur, konnte die Bundesagentur für Arbeit nicht machen. Solide Arbeitsmarktzahlen, die auch über die Beschäftigungsquote Auskunft geben, will die Behörde Ende Juni bekannt geben.
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