Einsatzführungskommando der Bundeswehr: Überfluggenehmigung für Mali liegt wieder vor
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Bundeswehrsoldaten in Mali.
© Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Berlin. Die Bundeswehr hat die bis zuletzt fehlende Überfluggenehmigung im westafrikanischen Mali erneut erhalten, so dass nun wieder Lande- und Überflüge zur medizinischen Evakuierung von deutschen Soldatinnen und Soldaten bei der UN-Mission Minusma stattfinden können. Das ergibt sich aus einem Brief des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr an die Mitglieder des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Die Verlängerung der Lande- und Überfluggenehmigungen für den Einsatz von medizinischen Evakuierungsflügen aus Gao (Mali) nach Niamey (Niger) sind heute erteilt worden“, heißt es in dem Schreiben vom Dienstag. „In der Folge ist die erforderliche Rettungskette für den Einsatz bodengebundener Kräfte der ISR Task Force außerhalb Camp Castor sichergestellt. Das deutsche Einsatzkontingent hat die Operationsführung wieder vollumfänglich aufgenommen.“
Zuletzt verstärkt Spannungen zwischen Machthabern in Mali und UN-Mission
Am Samstag hatte ein Sprecher des Einsatzführungskommandos mitgeteilt, die Flüge seien ausgesetzt. Die Rettungskette sei also unterbrochen. Weil deswegen die Sicherheit der Soldaten und Soldatinnen nicht gewährleistet werden könne, fänden derzeit keine Operationen statt.
Zuletzt hatte es verstärkt Spannungen zwischen den Machthabern und der UN-Mission, für die Deutschland Soldaten stellt, gegeben. Die malische Regierung verweigerte der Bundeswehr wiederholt Überflugrechte für Militärmaschinen. Am 12. August setzte Deutschland den Einsatz aus, nahm die Aufklärungsmission Anfang September aber wieder auf. Seitdem die malische Militärjunta russische Söldner ins Land geholt hat, häufen sich die Schikanen. Verteidigungspolitikerinnen und -politiker in Berlin betonen unterdessen bei der Frage, ob der Einsatz fortgesetzt werden solle oder nicht, die Sicherheit der Soldaten und Soldatinnen stehe an oberster Stelle.