Abstimmung im Frühjahr

Liberale Sterbehilferegelung: Aus zwei Gruppenanträgen im Bundestag soll einer werden

Volker Kauder während der Debatte zum Thema Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Beihilfe zum Sterben.

Volker Kauder während der Debatte zum Thema Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Beihilfe zum Sterben.

Berlin. Die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen, die sich für eine liberale Regelung der Sterbehilfe einsetzen, wollen ihre unterschiedlichen Gesetzespläne zusammenführen und einen gemeinsamen Antrag vorlegen. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Kreisen der beteiligten Parlamentarier und Parlamentarierinnen. „Wir müssen unsere Kräfte bündeln, um eine Mehrheit für unsere Position im Bundestag zu erreichen“, hieß es. Durch einen gemeinsamen Antrag könne verhindert werden, dass sich bei der für das Frühjahr geplanten Abstimmung im Bundestag die Anhänger und Anhängerinnen einer sehr restriktiven Linie durchsetzen. Gegenwärtig werde daran gearbeitet, die Positionen zusammenzufassen.

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Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen eine Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein, die auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt wird. Ihr Gesetzentwurf für ein „Suizidhilfegesetz“ sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen.

Gesetzentwurf: Sterbehilfe unter strengen Bedingungen

Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital. Dazu soll unter anderem das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.

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Eine Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz außerhalb des Strafrechtes. Der Gesetzentwurf differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Die fraktionsübergreifende Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, in Anlehnung an eine 2015 beschlossene, aber 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Neuregelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise erlaubt werden.

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Fusion könnte eine liberale Mehrheit möglich machen

Dieser Gesetzentwurf wurde von 111 Abgeordneten unterzeichnet. Die liberalen Entwürfe haben bisher 69 (Helling-Plahr) beziehungsweise 45 (Künast) Unterzeichner und Unterzeichnerinnen. Gemessen an diesen Zahlen könnte durch eine Fusion eine Mehrheit für eine liberale Regelung erreicht werden.

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Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Sterbehilfe wie vor dem Verbot 2015 wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Allerdings gilt der Bereich weiterhin als rechtliche Grauzone. Zudem ist es weiterhin selbst für Menschen mit tödlich verlaufenden, unheilbaren Erkrankungen nur schwer möglich, todbringende Medikamente zu bekommen. Deshalb gibt es die diversen Bestrebungen für eine gesetzliche Neuregelung.

Haben Sie Suizidgedanken? Dann wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern:

Telefonhotline (kostenfrei, 24 Stunden), auch Auskunft über lokale Hilfsdienste: (0800) 111 0 111 (ev.) (0800) 111 0 222 (rk.) (0800) 111 0 333 (für Kinder / Jugendliche)

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