Auch in Gesundheitseinrichtungen

Lauterbach stellt früheres Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr in Aussicht

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit. (Archivbild)

Berlin. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen für möglich.

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„Es kann schon sein, dass wir die Maskenpflicht früher abschaffen“, sagte der SPD-Politiker dem „Stern“. „Aber ich will mich da nicht auf ein Datum festlegen.“ Wichtig sei, die Lage sehr genau zu beobachten und dann zu bewerten. Derzeit sei es „noch zu früh“, so Lauterbach. „Wir haben noch volle Kliniken und Ausfall beim Personal.“

FDP macht Druck in der Ampelkoalition

Unter anderem die FDP drängt auf ein vorzeitiges Ende der Pflicht im Fernverkehr, für den der Bund zuständig ist. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz sind hier noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Bundesregierung könnte dies aber per einfacher Verordnung ändern.

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„Von dieser Möglichkeit sollten wir jetzt Gebrauch machen“, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ende Dezember in einem Brief an Lauterbach gefordert. Dieser wiederum sagte nun dem „Stern“: „Herr Buschmann hat mich vermutlich telefonisch nicht erreicht und mir dann einen Brief geschrieben. Und offenbar ist der dann auch noch versehentlich an die Öffentlichkeit geraten.“ Er habe Buschmann „nicht schriftlich geantwortet“. Er und der Ministerkollege sprächen viel miteinander.

Baden-Württemberg folgt Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können die Bundesländer selbst bestimmen. Immer mehr Länder kippen diese nun. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sie bereits abgeschafft - und nun ist auch Baden-Württemberg gefolgt. Nach Plänen von Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) soll die Pflicht vom 31. Januar an aufgehoben werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch auf Nachfrage erfuhr. Damit entfällt eine der letzten großen Einschränkungen aus Zeiten der Corona-Pandemie. Der Vorschlag soll noch regierungsintern abgestimmt werden, gilt aber als unumstritten. Die derzeitige Corona-Verordnung ist noch bis zum 30. Januar gültig.

„Das ist ein konsequenter Schritt unseres stufenweisen Vorgehens in der Pandemiebewältigung“, sagte Lucha. „Nachdem wir Ende des vergangenen Jahres bereits die Isolationspflicht für Infizierte abgeschafft haben, gehen wir nun den nächsten Schritt.“ Nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts lasse die Infektionslage eine Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV aller Voraussicht nach Ende Januar zu. „Selbstverständlich spricht nichts gegen ein freiwilliges Tragen der Maske. Besonders vulnerable Menschen können sich so vor der Ansteckung mit Viren schützen.“ Eine allgemeineine Verpflichtung zum Maske-Tragen im Nahverkehr sehe man dann aber nach derzeitiger Einschätzung der Infektionslage nicht mehr.

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Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen die Maskenpflicht im Nahverkehr bis spätestens Anfang des kommenden Monats aufheben. Damit wird nun auch in nicht von der Union geführten Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben.

RND/dpa

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