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Ersatzfreiheitsstrafen halbieren

Justizminister Buschmann will weniger Menschen ins Gefängnis stecken

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, aufgenommen im Rahmen des Treffens der G7 Justizminister in Berlin. Zum ersten Mal überhaupt kommen die Justizminister im Format der G7 zusammen. Themenschwerpunkt ist der Krieg in der Ukraine und die Ermittlungen der völkerstrafrechtlichen Kernverbrechen.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, aufgenommen im Rahmen des Treffens der G7 Justizminister in Berlin. Zum ersten Mal überhaupt kommen die Justizminister im Format der G7 zusammen. Themenschwerpunkt ist der Krieg in der Ukraine und die Ermittlungen der völkerstrafrechtlichen Kernverbrechen.

Berlin. Der Journalist Ronen Steinke hat sich dem Problem der Ersatzfreiheitsstrafen zuletzt in einem Buch eingehender gewidmet. Unter dem Titel „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ beschreibt er zum Beispiel, dass knapp 50.000 Menschen pro Jahr in Deutschland ins Gefängnis kämen, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen könnten.

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So gebe es in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee Gefangene, die allesamt gar nicht zu Freiheitsstrafen verurteilt worden seien, sondern lediglich zu Geldstrafen. Diese Menschen säßen ein, weil ihnen das Geld für die Zahlung von Fahrkarten oder Schulden fehle, sie psychisch krank, drogenabhängig oder arbeitslos seien, so der Redakteur der „Süddeutschen Zeitung“. Manche von ihnen kommen auch einfach deshalb in die Zelle, weil sie nicht mehr den Mut aufbringen, den Briefkasten zu öffnen. Denn darin vermuten die Betroffenen – oft zu Recht – den nächsten Mahnbescheid.

Buschmann will Ersatzfreiheitsstrafen halbieren

Ausschlaggebend ist Paragraf 43 des Strafgesetzbuches. Wird ein Mensch zu 20 Tagessätzen verurteilt – also zu einer Geldstrafe, die dem Verdienst von 20 Arbeitstagen entspricht – und zahlt nicht, drohen ihm danach 20 Tage Gefängnis, entsprechend einem Umrechnungsschlüssel von eins zu eins. Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz saßen allein am Stichtag 30. Juni 2022 insgesamt 4411 Frauen und Männer wegen der Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe ein. Am Stichtag 31.8.2021 lag die Zahl bei 3.830, ein Jahr zuvor bei 3.079. Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP möchte dies ändern. Er macht sich für eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen stark. Wer 20 Tagessätze nicht zahlen könnte, käme dann nur zehn Tage in Haft.

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Jenny Lederer vom Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt das, will aber noch weiter gehen. „Die Ersatz­frei­heits­strafe sollte abgeschafft werden“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Daher ist es gut, dass sie auf dem Prüfstand steht. Mindestens braucht es eine grundlegende Umstrukturierung des Systems. Es darf nicht übersehen werden, welchen fundamentalen grundrecht­lichen Eingriff eine Freiheits­strafe darstellt.“

Eine bloße Abänderung des Umrechnungsmaßstabs sei nicht ausreichend, findet Lederer. Sie forderte vielmehr, die Ersatzfreiheitsstrafe lediglich bei Zahlungsunwilligen zu vollstrecken, die nicht zahlen könnten – und dies vorher zu prüfen sowie Betroffene zu unterstützen. Zahlreiche Menschen seien gar „nicht in der Lage, den Strafbefehl oder seine Konsequenzen richtig zu verstehen – geschweige denn, sich dagegen zur Wehr zu setzen“.

Staat könnte bis zu 60 Millionen Euro pro Jahr sparen

Unzweifelhaft ist, dass der Staat – genauer: die 16 zuständigen Bundesländer – Geld sparen würde, wenn weniger Menschen ins Gefängnis kämen. Die Berechnungen schwanken zwischen 10 und 60 Millionen Euro pro Jahr. So betrugen die Kosten für einen Gefangenen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 täglich 136 Euro.

Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem RND hingegen: „Der Deutsche Richterbund sieht die Pläne für eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe kritisch. Zentrale Aufgabe der Ersatzfreiheitsstrafe ist es, die Zahlung einer verhängten Geldstrafe sicherzustellen. Von der drohenden Freiheitsentziehung geht ein erheblicher Anreiz zur Zahlung aus. Diese Wirkung würde deutlich geschwächt, wenn die zu erwartende Zeit im Gefängnis künftig wesentlich kürzer ausfiele.“

Vor allem Buschmanns Kabinettskollegin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), will nicht so wie er. Sie lehnt die Reform bisher ab – und zwar aus Sorge, von ihr könnten auch „Reichsbürger“ profitieren, die den Staat aus Prinzip nicht anerkennen, oder Männer, die ihre Partnerinnen schlagen, echte Kriminelle also. Faeser zufolge müsste der neue Paragraf 43 des Strafgesetzbuches so gestrickt sein, dass echte Straftäter davon nicht profitieren würden. Ob das gelingt, ist offen.

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