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Ganztagsbetreuung für Grundschüler: Städtetag begrüßt Verschiebung und fordert mehr Geld

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, begrüßt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Ablehnung des Gesetztes durch den Bundesrat: „Damit gibt es jetzt die Chance auf eine bessere Finanzierung des Gesetzes.“

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, begrüßt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) die Ablehnung des Gesetztes durch den Bundesrat: „Damit gibt es jetzt die Chance auf eine bessere Finanzierung des Gesetzes.“

Berlin. Im Streit um den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder hat der Deutsche Städtetag die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat begrüßt und Bund wie Länder zu einer besseren Finanzierung aufgerufen.

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„Es ist ein Paukenschlag, dass über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder noch mal verhandelt wird“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Damit gibt es jetzt die Chance auf eine bessere Finanzierung des Gesetzes.“

Dedy: Finanzierung muss stimmen

Dedy betonte, dass die Städte den Ausbau der Betreuungsangebote für Grundschüler unterstützen. „Das hilft den Familien und verbessert die Bildungschancen der Kinder“, sagte er dem RND. „Damit die Eltern tatsächlich genügend Betreuung und Förderung für ihre Kinder bekommen, muss aber auch die Finanzierung stimmen: Noch klafft hier eine Milliardenlücke.“

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Bei den Investitionskosten fehlen laut Städtetag 4 Milliarden und bei den jährlichen Betriebskosten 3,5 Milliarden Euro. „Diese Summen haben bisher weder Bund noch Länder fest zugesagt“, sagte der Städtetagschef. „Wir appellieren an den Bund, im Vermittlungsausschuss noch mal nachzulegen. Und die Länder müssen die restlichen Mittel aufbringen“, so Dedy. „Es kann nicht sein, dass die Kommunen die Rechnung bezahlen müssen, weil Bund und Länder das Lokal verlassen haben, ohne genug Geld zu geben.“

Länder fordern mehr Geld vom Bund

Der Bundesrat hatte am Freitag dem entsprechenden Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass der Bund deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt.

Bislang will der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen und Horten bereitstellen. Für die Betriebskosten hat er ab 2030 jährlich 960 Millionen Euro zugesagt. Vorher beginnt die Bundes­beteiligung an den Betriebskosten im Jahr 2026 mit 100 Millionen Euro und wächst jährlich.

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Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts besteht derzeit ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungs- und Förder­angeboten für rund eine Million Grundschulkinder. Das erfordert laut dem Städtetag Investitionskosten von rund 7,5 Milliarden Euro. Bei voll ausgebautem Angebot würden zusätzliche Betriebskosten von jährlich 4,45 Milliarden Euro anfallen.

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