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Vorteilsnahme in zwei Fällen

Frankfurts Ex-Bürgermeister Feldmann in Korruptionsprozess schuldig gesprochen

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann sitzt im Landgericht.

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann sitzt im Landgericht.

Frankfurt/Main. Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ist wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Feldmann muss 120 Tagessätze zu 175 Euro zahlen, wie das Landgericht Frankfurt am Freitag bekanntgab. Außerdem muss er einen Wertersatz in Höhe von knapp 6000 Euro leisten. Bei dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo).

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Die damals als Sonderbeauftragte bei der Frankfurter Awo tätige Hannelore Richter habe Feldmann mehrmals „angefüttert“, um sich dessen Wohlwollen zu sichern, sagte der Vorsitzende Richter Werner Gröschel in der Urteilsbegründung. Dies sei Feldmann bekannt gewesen. Für die gewährten Vorteile habe es keine andere Erklärung gegeben, als dass Feldmann Oberbürgermeister war.

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Gröschel führte eine Zusage an, den früheren Awo-Mitarbeiter Feldmann wieder einzustellen, sollte er nicht zum OB gewählt werden. Richter habe zudem im Jahr 2014 Feldmanns damaliger Freundin und späteren Frau ohne ausreichende Qualifikation eine Einstellungszusage als Leiterin für eine neu gegründete deutsch-türkische Kita der Awo gegeben.

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Zudem sammelte Richter Spenden für die Wiederwahl Feldmanns als OB im Jahr 2018. Damals hätten sich bereits Probleme der Awo mit der Stadt Frankfurt im Zusammenhang mit Kosten für die Flüchtlingsunterbringung abgezeichnet. Schon zwei Tage nach Amtsantritt habe Richter sich deshalb an Feldmann gewandt und um ein Treffen gebeten, sagte Gröschel. Ihre dazu geäußerte Bemerkung, er solle am besten das Sozialdezernat an sich nehmen, sei „außerhalb jeglicher Normalität“ gewesen. Feldmann sprach später die Sozialdezernentin an und forderte sie zu einer Einigung mit der Awo auf.

Feldmann muss zusätzlich Wertersatz leisten

Feldmann muss zuzüglich zur Geldstrafe 5989 Euro Wertersatz leisten. Dies sei die Summe, zu der er vom überhöhten Gehalt seiner Frau profitiert habe, sagte Gröschel. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tagessätze zu je 175 Euro gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Feldmann selbst hatte in seinem letzten Wort erklärt, wenn es eine Verurteilung über mehr als 90 Tagessätze gäbe, bedeute dies negative Konsequenzen für seine Pension. Feldmann war - auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess - am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählt worden. Der 64-Jährige hatte in seinem letzten Wort am Mittwoch erneut seine Unschuld beteuert.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Skandal um Betrugsvorwürfe in Millionenhöhe bei den Awo-Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden. Die frühere Wiesbadener Awo-Geschäftsführerin Richter hatte bei der von ihrem Mann geleiteten Frankfurter Awo die Position einer Sonderbeauftragten inne. Gegen sie wird in dem Fall wegen Vorteilsgewährung ermittelt. Berichte über den überbezahlten Posten von Feldmanns Frau als Kita-Leiterin plus Dienstwagen hatten die Awo-Affäre ins Rollen gebracht.

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RND/dpa

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