Der Corona-Überblick

Maskenpflicht, Isolationspflicht und Co.: Diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Erfurt: „Einstieg nur mit Mund-Nasen-Schutz“ ist an der Tür einer Straßenbahn zu lesen. Thüringen hebt zum 3. Februar die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr auf. Auch in anderen Bundesländern ist die Corona-Regel passé.

Erfurt: „Einstieg nur mit Mund-Nasen-Schutz“ ist an der Tür einer Straßenbahn zu lesen. Thüringen hebt zum 3. Februar die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr auf. Auch in anderen Bundesländern ist die Corona-Regel passé.

Fast drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie sind die meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in weiten Teilen Deutschlands beendet. Und der Lockerungskurs setzt sich weiter fort – zumindest in einigen Bundesländern. Während bundesweit einheitlich bis zum 7. April eine FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs sowie in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt, ist an anderer Stelle ein neuer Flickenteppich an Regelungen entstanden.

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Hintergrund ist, dass die Länder über bestimmte Corona-Regeln selbst entscheiden dürfen. Dazu zählt etwa die Maskenpflicht im Nahverkehr (ÖPNV), die in mehreren Bundesländern bereits entfallen ist. Auch bei der Isolationspflicht für Covid-Infizierte gehen einige Landesregierungen inzwischen einen liberaleren Weg. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gibt einen Überblick, welche Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern gelten.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die aktuelle Corona-Verordnung noch bis zum 31. Januar. Mindestens bis dahin wird auch noch die Maskenpflicht im ÖPNV sowie für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen bestehen bleiben.

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Die Isolationspflicht ist im Südwesten dagegen Geschichte. Seit dem 16. November müssen Corona-Infizierte nicht mehr zu Hause bleiben. Für sie gilt dagegen außerhalb der eigenen vier Wände eine fünftägige Maskenpflicht. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha empfahl nach der Anpassung der Corona-Verordnung jedoch: „Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.“

Corona-Regeln in Bayern

Auch in Bayern müssen sich Corona-Infizierte seit Mitte November nicht mehr isolieren. Stattdessen setzt der Freistaat auf eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, sollte man an Corona erkrankt sein. Diese gilt mindestens fünf Tage, kann jedoch frühestens beendet werden, sofern die betroffene Person 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen laufen die Schutzmaßnahmen jedoch automatisch aus.

Bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs gilt in Bayern inzwischen das Prinzip Freiwilligkeit. Die Tragepflicht ist seit dem 10. Dezember aufgehoben.

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Corona-Regeln in Berlin

In Berlin endet die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen am 2. Februar. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Senat am Dienstag bei seiner ersten Sitzung im neuen Jahr. Das teilte die Senatskanzlei anschließend mit. Die in Berlin nur noch bis zum 17. Januar geltende Infektionsschutzverordnung soll zunächst verlängert und um einen entsprechenden Passus ergänzt werden. Die zehntägige Isolationspflicht bleibt allerdings bestehen. Ein Freitesten ist weiter nach frühestens fünf Tagen möglich.

Corona-Regeln in Brandenburg

Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen in Brandenburg nach Beschluss des Kabinetts ab dem 2. Februar keine Corona-Schutzmaske mehr tragen. Andere Bestimmungen der Corona-Verordnung in Brandenburg wurden am Dienstag bis zum 7. März verlängert. Dies gilt für die FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Gemeinschaftsunterkünften von Obdachlosen und Geflüchteten. Beschäftigte müssen hier bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten auch bis 7. März eine FFP2-Maske tragen. Sonst reicht eine OP-Maske, „wenn der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann“, wie die Staatskanzlei mitteilte. Auch die Isolationspflicht bleibt bestehen.

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Corona-Regeln in Bremen

Der Stadtstaat Bremen schöpft seine Maßnahmen-Möglichkeiten bei der Maskenpflicht weiter aus. Sowohl Fahrgäste als auch Personal sind im ÖPNV zum Tragen einer Maske verpflichtet. Man habe sich aber bereits im Dezember darauf verständigt, in Abstimmung mit den Nachbarländern Hamburg und Niedersachsen eine Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 1. März zu avisieren, hieß es auf RND-Anfrage Anfang Januar aus der Hansestadt.

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Wie Niedersachsen beendet Bremen jedoch die Corona-Isolationspflicht. Ab 1. Februar 2023 müssen Infizierte sich nicht mehr verpflichtend isolieren, wie ein Sprecher des Gesundheitsressorts am Donnerstag, den 12. Januar, sagte. Bislang sieht die Corona-Verordnung vor, dass Infizierte erst fünf Tage nach dem positiven PCR-Test die Isolation verlassen dürfen.

Corona-Regeln in Hamburg

Bis zum 31. Januar gilt in Hamburg noch die dortige Eindämmungsverordnung. Für die Zeit danach werde erneut geprüft, ob eine Anpassung erforderlich ist, teilte die Sozialbehörde vor kurzem mit. „In Hamburg wird die Isolationspflicht wie auch die Maskenpflicht im ÖPNV zunächst bestehen bleiben“, erklärte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD).

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Corona-Regeln in Hessen

In Hessen müssen Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, seit dem 23. November nicht mehr in Isolation. Für Infizierte gilt jedoch eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. An der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr will Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) aber vorerst festhalten – und hält sie ohnehin für einen verhältnismäßig geringen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Als Frankfurter Bürger könne er aus eigener Erfahrung sagen: „Das Gedränge ist oft so groß in Bus und Bahn, dass ich selbst jedenfalls – auch wenn es keine Pflicht gäbe – eine Maske tragen würde“, sagte er im Dezember.

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Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern entfällt die Maskenpflicht im Nahverkehr am 2. Februar. Etwa vier Wochen danach soll auch die Isolationspflicht aufgehoben werden. Ein genauer Termin sei in der Kabinettssitzung nicht festgelegt worden, da noch Abstimmungen mit anderen Bundesländern liefen, sagte ein Sprecher von Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). In Pflegeeinrichtungen wird nach Worten der Ministerin vorerst an der Maskenpflicht festgehalten, um vulnerable Gruppen zu schützen.

Corona-Regeln in Niedersachsen

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich in Niedersachsen in wenigen Wochen nicht mehr verpflichtend isolieren. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat das Ende der Corona-Isolationspflicht angekündigt. Die entsprechende Verordnung läuft im Bundesland am 31. Januar aus und wird nicht verlängert. Wie die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet, soll auch die Maskenpflicht im Nahverkehr noch im Februar fallen. Ein konkretes Datum gibt es allerdings noch nicht. Behrens betonte, man wolle mit den Nachbarländern Hamburg und Bremen einheitlich vorgehen.

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Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

Im Unterschied zu einer wachsenden Zahl an Bundesländern will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen noch nicht das Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verkünden. „Die Landesregierung beobachtet die pandemische Gesamtlage sehr genau und wird wie bereits in der Vergangenheit rechtzeitig vor Ablauf der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung über mögliche Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen entscheiden“, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums.

Das NRW-Gesundheitsministerium hatte zuletzt am 16. Dezember eine Verordnung verabschiedet, mit der die Regelungen der Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung bis zum 31. Januar verlängert wurden. Dies gilt demnach auch für die Isolationspflicht. Nach NRW-Landesrecht besteht im öffentlichen Nahverkehr bis dahin damit weiter eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

Für Corona-Infizierte besteht in Rheinland-Pfalz seit dem 26. November keine Isolationspflicht mehr. Allerdings müssen diese mindestens für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht dagegen weiter für alle Fahrgäste sowie das Personal.

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Corona-Regeln in Saarland

Der saarländische Ministerrat hat die Corona-Verordnung und damit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr verlängert. „Vor allem an Orten, wo viele Personen auf engstem Raum zusammenkommen, trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung nachweislich dazu bei, Infektionsketten zu vermeiden“, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Die neue Verordnung ist bis einschließlich 10. Februar gültig. Die Isolationspflicht im Saarland ist bereits am 10. Dezember abgeschafft worden.

19.01.2021, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Mann trägt in einer S-Bahn Haltestelle eine KN95-Schutzmaske. Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Eine der letzten Corona-Maßnahmen ist in Schleswig-Holstein an Neujahr gefallen: die Maskenpflicht im Nahverkehr. Im Nachbarland gilt sie noch. Wir haben Reisende zwischen Lübeck und Hamburg befragt.

Corona-Regeln in Sachsen

Mehr als zweieinhalb Jahre nach ihrer Einführung endete am 16. Januar in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Darauf habe sich das Kabinett zusammen mit dem Expertenteam verständigt, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Die Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion hingegen wurde zunächst nicht aufgehoben. Die neue Verordnung gilt bis zum 7. April. Köpping tritt dennoch weiter für das freiwillige Tragen einer Maske ein.

Zudem hebt der Freistaats zum 3. Februar die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf. Das teilte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) mit, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet.

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Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es seit dem 8. Dezember keine Corona-Verordnung des Landes mehr. Seither müssen im öffentlichen Nahverkehr auch keine Masken mehr getragen werden. Eine Isolationspflicht von mindestens fünf Tagen für Corona-Infizierte besteht aber weiterhin. Nach Worten des Präsidenten des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich (CDU), soll die Regelung noch bis Ende Januar bestehen. Wie das Gesundheitsministerium jüngst mittteilte, soll der entsprechende Erlass zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht erneut verlängert werden.

Sachsen-Anhalt hebt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln auf

In Sachsen-Anhalt fällt an diesem Donnerstag die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen Fahrgäste von Bus und Bahn im Nahverkehr seit dem 1. Januar keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Verordnung der schwarz-grünen Landesregierung ist mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Die Maskenpflicht war in der Corona-Pandemie als Maßnahme zum Schutz vor dem Virus verhängt worden. An ihre Stelle ist nun die Empfehlung getreten, Mund und Nase im öffentlichen Personennahverkehr zu bedecken.

Bereits seit dem 17. November müssen sich zudem Corona-Infizierte nicht mehr isolieren. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt für Betroffene dagegen eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen.

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Corona-Regeln in Thüringen

Thüringen lockert seine Corona-Regeln. Neben der Maskenpflicht im ÖPNV soll am 3. Februar auch die Isolationpflicht im Freistaat entfallen. „Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil“, begründete Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) den Schritt.

RND/jst/sic/dpa

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