Debatte um Streichung: Kommission zu Paragraf 218 nimmt Arbeit noch vor Ostern auf
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In Flensburg können Frauen bald keine Schwangerschaftsabbrüche in Kliniken durchführen lassen.
© Quelle: picture alliance/dpa
Berlin. In der Debatte über das Abtreibungsrecht und eine mögliche Streichung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch soll laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in den kommenden Wochen eine Kommission eingesetzt werden. „Die Kommission wird noch vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen“, kündigte Buschmann in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) an. Innerhalb eines Jahres solle ein Ergebnis vorliegen.
„Wenn die Kommission eine Lösung findet, werden wir das gründlich ansehen und dann politisch entscheiden“, sagte Buschmann. Das Gremium werde aus Juristen und Medizinern bestehen. SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll.
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland sind noch verboten
Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte.
Winkelmeier-Becker kritisiert Paus
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ein skandalöses Verhalten in der Debatte vorgeworfen.
„Ich halte es für skandalös, dass die Bundesregierung eine unabhängige Kommission zu einer hochsensiblen ethischen Frage einberuft und eine zuständige Ministerin das Ergebnis vorgeben will. Justizminister Buschmann kritisiert Frau Paus hier völlig zu Recht“, sagte die CDU-Politikerin dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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Paus hat sich öffentlich für die Abschaffung des Paragrafen 218 ausgesprochen und unter anderem auf das Recht von Frauen gepocht, selbst über ihren Körper entscheiden zu können. Buschmann hatte vor Vorfestlegungen gewarnt.
Winkelmeier-Becker sagte: „Herr Buschmann kann Frau Paus erklären, dass die aktuelle Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ein vom Verfassungsgericht maßgeblich geprägter Kompromiss ist, der das Lebensrecht des Kindes zur Sprache bringt und zugleich der Frau schon jetzt die alleinige Entscheidung überlässt.“
Die Kommission soll vor Ostern ihre Arbeit aufnehmen. Innerhalb eines Jahres solle ein Ergebnis vorliegen. Das Gremium soll aus Juristen und Medizinern bestehen. SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll.
RND/kd/epd