Um Vögel zu schützen: Katzenbesitzer müssen ihre Tiere monatelang einsperren
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Freigang verboten: Katzen in Walldorf müssen bis Ende August in der Wohnung ihrer Besitzerinnen und Besitzer bleiben.
© Quelle: IMAGO/ZUMA Wire
Die baden-württembergische Stadt Walldorf hat Katzenbesitzern und -besitzerinnen verboten, ihre Tiere in den kommenden Monaten ins Freie zu lassen. Grund dafür ist die Brutzeit der Haubenlerche, wie das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises in einer Allgemeinverfügung schreibt. Der Vogel steht in Deutschland auf der „Roten Liste“, weil er vom Aussterben bedroht ist. In Baden-Württemberg konzentriere sich das Brutgebiet auf den Bereich um Walldorf zwischen Karlsruhe und Mannheim – Katzen würden die Vögel, die am Boden brüten, aber bedrohen.
Die Verfügung gilt ab sofort bis einschließlich 31. August. In diesem Zeitraum ist der Freigang für die Katzen verboten. In den Folgejahren bis 2025 gilt dieselbe Regel jeweils vom 1. April bis 31. August. Wenn Besitzerinnen und Besitzer sich nicht an die Regeln halten, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Wenn die Katze eine Haubenlerche tötet, kann die Strafe auf bis zu 50.000 Euro ansteigen. Sollte eine Katze nach draußen gelangen, sind die Besitzerinnen und Besitzer dazu verpflichtet, sie umgehend einzufangen und die Flucht zu melden.
Ausnahmen bei GPS-Tracking und mit Leine
Ausnahmen von der Freigangssperre gibt es, wenn per GPS-Tracker nachgewiesen werden kann, dass die Katze sich nicht in den Brutgebieten aufhält. Außerdem ist der Freigang möglich, wenn die Katze an einer Leine geführt wird – diese darf aber nicht länger als zwei Meter sein. Ein Sprecher des Landkreises bestätigte der „Rhein-Neckar-Zeitung“, dass die Katzen sich auch nicht im Garten ihrer Besitzerinnen und Besitzer aufhalten dürften.
Nach Angaben der Allgemeinverfügung gab es im vergangenen Jahr in Walldorf drei Brutpaare der Haubenlerche. Bei dem Verlust jedes Tieres sei mit einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen. In den vergangenen Jahren hätten nur sehr wenige Jungvögel überlebt: „Ein nicht nur unwesentlicher Faktor ist hier bei der Ortsrandlage die hohe Dichte an frei laufenden Hauskatzen“, heißt es weiter. Neben der Ausgangssperre für Katzen würden auch Baustellen vorübergehend gestoppt werden.
Landkreis räumt Belastungen für Besitzer ein
Der Walldorfer Bürgermeister Matthias Renschler sagte der „Rhein-Neckar-Zeitung“: „Uns sind da die Hände gebunden. Ich persönlich habe Verständnis für die Katzenhalter.“ Er sei selbst mit Katzen aufgewachsen und wisse, was es bedeute, wenn die Katze ein paar Tage eingesperrt werden müsse: „Die gehen an die Tapete oder ans Sofa. Sie über mehrere Monate einzusperren halte ich für realitätsfremd.“ Auch das Ordnungsamt zweifelt laut „Rhein-Neckar-Zeitung“ an der Umsetzung des Verbots.
Auch das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises räumt ein, dass die Freigangssperre zu schwierigen Situationen führen kann: Die Katzen könnten die Nachtruhe der Besitzerinnen und Besitzer stören, sie könnten aggressiver werden und dadurch zu Verletzungen bei den Halterinnen und Haltern führen, und auch höhere Kosten zum Beispiel für die Beschaffung zusätzlicher Ausstattung könnten entstehen. Auch der Tierschutz sei nicht zu vernachlässigen: „Die Tiere können sich auch zurückziehen und depressiv werden.“
RND/sebs
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