Grundlage ist neues Gesetz im Staat New York

Vergewaltigungsvorwurf: Autorin plant neue Klage gegen Trump

Eine Kolumnistin will in einem Fall um einen Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump eine neue Klage gegen den früheren US-Präsidenten einreichen.

Eine Kolumnistin will in einem Fall um einen Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump eine neue Klage gegen den früheren US-Präsidenten einreichen.

New York. In einem Fall um einen Vergewaltigungsvorwurf gegen Donald Trump will eine Autorin eine neue Klage gegen den früheren US-Präsidenten einreichen. Über ihre Absicht informierte die Anwältin von E. Jean Carroll ein Bundesgericht schon in einem Schreiben vom August, wie aus den am Dienstag öffentlich gemachten Gerichtsakten hervorgeht. Demnach will sich die Kolumnistin auf ein neues Gesetz im Staat New York berufen, das Opfern von sexuellem Missbrauch auch Jahrzehnte nach den mutmaßlichen Übergriffen Klagen ermöglicht.

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Trumps Anwältin äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen

Carroll schrieb lange Zeit Ratgeberkolumnen für die US-Version des Magazins „Elle“. In einem Buch aus dem Jahr 2019 schrieb sie, dass Trump sie in den 1990er Jahren in einem Kaufhaus an die Wand einer Umkleidekabine gedrückt und sie vergewaltigt habe. Carroll reichte zunächst eine Verleumdungsklage gegen den Ex-Präsidenten ein, weil dieser sie als Lügnerin darstellte. Er habe ihren Ruf beschmutzt, indem er ihre Vorwürfe bestritten habe, hieß es in der ersten Klage.

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Auf Grundlage des neuen Gesetzes im Staat New York will Carroll Trump nun wegen eines sexuellen Übergriffs und vorsätzlicher Verursachung seelischer Not verklagen. Seine Anwältin Alina Habba äußerte sich zunächst nicht. In einem Brief vom August hatte sie allerdings gegen das neue Verfahren Einspruch erhoben und gefordert, die geplante Klage fallenzulassen.

RND/AP

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