„Hinrichtungscharakter“: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang im Polizistenmord-Prozess
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/Z4Q43H276FFX7I43HNELAGV4NI.jpeg)
Der Hauptangeklagte kommt in den Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. (Archivfoto)
© Quelle: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa
Kaiserslautern. Im Prozess um die zwei bei Kusel getöteten Polizisten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten gefordert. Der Mann habe sich des zweifachen Mordes schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern. Bei der Tat seien mehrere Mordmerkmale erfüllt und die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor, sagte Orthen.
Rund fünf Monate nach Prozessbeginn haben sich für den Oberstaatsanwalt die Vorwürfe der Anklage bestätigt: Der 39-Jährige habe Ende Januar eine junge Polizistin (24) und ihren Kollegen (29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle an einer Kreisstraße in der Westpfalz mit Schüssen in den Kopf getötet.
„Die Tötung der Polizisten diente der Verdeckung der gewerbsmäßigen Jagdwilderei“, sagte Orthen. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt: „Ohne die Tat hätte er das erlegte Wild nicht mehr gewinnbringend verkaufen können“, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Gewalttat sorgte bundesweit für Entsetzen.
Verteidiger fordert „gerechtes Urteil“
Der Nebenangeklagte habe sich wie auch der Hauptangeklagte der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht. Von einer Strafe sei aber abzusehen, weil der 33-Jährige wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, sagte Orthen.
Die Verteidigung des Hauptangeklagten plädierte im Anschluss auf „ein gerechtes Urteil“. Auf eine konkrete Forderung verzichte man, sagte Verteidiger Lars Nozar in seinem Plädoyer. Sein Kollege Leonhard Kaiser fügte hinzu: „Wir wissen einfach nach wie vor viele Sachen nicht.“
Der Hauptangeklagte hatte im Prozess eingeräumt, auf den Polizisten in Notwehr geschossen zu haben. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser stets bestritten hatte. „Wir haben hier zwei verschiedene Versionen, die nicht widerlegt werden konnten“, sagte Kaiser. Aus Sicht der Verteidigung sei es „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“.
Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Nach psychiatrischen Gutachten sind beide voll schuldfähig. Das Urteil soll am 30. November fallen.
RND/dpa