Berufungsverfahren am Landgericht Hannover

Ex-Rockerboss Hanebuth wegen Prügelei zu Geldstrafe verurteilt

Der angeklagte Ex-Rockerboss Frank Hanebuth sitzt in einem Gerichtssaal vom Landgericht Hannover. Im Berufungsverfahren um einen verprügelten Werkstattbesitzer sind Ex-Rockerboss Frank Hanebuth und vier weitere Männer zu Geldstrafen in vierstelliger Höhe verurteilt worden.

Der angeklagte Ex-Rockerboss Frank Hanebuth sitzt in einem Gerichtssaal vom Landgericht Hannover. Im Berufungsverfahren um einen verprügelten Werkstattbesitzer sind Ex-Rockerboss Frank Hanebuth und vier weitere Männer zu Geldstrafen in vierstelliger Höhe verurteilt worden.

Hannover. Im Berufungsverfahren um einen verprügelten Werkstattbesitzer sind Ex-Rockerboss Frank Hanebuth und vier weitere Männer zu Geldstrafen in vierstelliger Höhe verurteilt worden. Das Urteil erging wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu, wie Richterin Karin Goldmann am Donnerstag am Landgericht Hannover sagte. Den Männern sei es darauf angekommen, ihr Opfer „massiv einzuschüchtern“. Hintergrund der Entscheidung seien Videos vom Tatgeschehen. Laut Anklage zählen die Verurteilten zur Rockergruppe Hells Angels.

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Der Staatsanwalt hatte zuvor für einen 48-Jährigen, der das Opfer geschlagen hatte, eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten verlangt - verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Für zwei weitere Männer forderte er drei Monate auf Bewährung, für einen 49-Jährigen und Hanebuth Geldstrafen. Der 58 Jahre alte Rockerboss muss laut Urteil 4800 Euro zahlen. Die Verteidigung hatte Freispruch für die Männer gefordert. In erster Instanz waren vom Amtsgericht Hannover im August 2020 ebenfalls Geldstrafen in vierstelliger Höhe verhängt worden.

Aussage weitgehend verweigert

Hanebuth war nach Überzeugung des Gerichts mit den anderen Männern beteiligt, als der Kfz-Mechaniker geschlagen wurde. Der Rockerboss und die übrigen Verurteilten erschienen demnach im April 2018 bei dem Werkstattbesitzer. Es soll um einen Streit um Geld gegangen sein, das Opfer sprach aber auch von einem „Konflikt“ um seine Ex-Partnerin. Der Mann verweigerte allerdings die Aussage weitgehend. Goldmann erklärte, das Tatopfer habe keinerlei Interesse an einer Tatverfolgung - „warum auch immer“.

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In erster Instanz hatte das Amtsgericht Hannover im August 2020 ebenfalls Geldstrafen in vierstelliger Höhe verhängt. Bei der neuerlichen Verurteilung zu Geldstrafen gehe es nicht darum, „irgendein Exempel zu statuieren gegenüber irgendeiner Gruppierung“, betonte Goldmann. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil zunächst „sacken lassen“ zu wollen. Auf ihr letztes Wort verzichteten die verurteilten Männer, sie schlossen sich ihren Anwälten an. Hanebuth tat dies mit den Worten: „Ich bin sprachlos.“

RND/dpa

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