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Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Bewährungsstrafe für Youtuber „Drachenlord“ rechtskräftig

Youtuber "Drachenlord" nimmt im März im Verhandlungssaal Platz. Im Strafjustizzentrum Nürnberg findet die Berufungsverhandlung statt. Das Amtsgericht hatte den Blogger im Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Berufung eingelegt.

Youtuber "Drachenlord" nimmt im März im Verhandlungssaal Platz. Im Strafjustizzentrum Nürnberg findet die Berufungsverhandlung statt. Das Amtsgericht hatte den Blogger im Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten dagegen Berufung eingelegt.

Nürnberg. Die Bewährungsstrafe für den Youtuber „Drachenlord“ wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg hat die Revision gegen das Urteil zurückgenommen, wie Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Dienstag sagte. Das Landgericht in Nürnberg hatte den Videoblogger im März zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen mit einem Stein beworfen hatte.

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Der „Drachenlord“ streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet. Immer wieder tauchten diese in der Vergangenheit vor seinem Haus im mittelfränkischen Dorf Altschauerberg auf, um ihn zu provozieren. Nach gegenseitigen Beschimpfungen wurde der Youtuber in mehreren Fällen handgreiflich, was er vor Gericht auch zugab.

Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte ihn in erster Instanz im vergangenen Oktober zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.

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Youtuber ist inzwischen aus Altschauerberg weggezogen

Das Urteil des Landgerichts in der Berufsverhandlung fiel dann deutlich milder aus, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahre und drei Monate Haft. Dennoch sei die Staatsanwaltschaft nach der gründlichen Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe nun zu dem Schluss gekommen, dass eine Revision unter dem Strich nicht lohne, sagte Gabriels-Gorsolke.

Der Youtuber hat sein Haus in Altschauerberg inzwischen verkauft und ist weggezogen. In dem Dorf ist es seitdem ruhig geworden.

RND/dpa

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