Blitzermarathon 2023

Geblitzt! Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Werden Sie geblitzt, landet der Bußgeldbescheid nach einigen Tagen oder Wochen im Briefkasten.

Werden Sie geblitzt, landet der Bußgeldbescheid nach einigen Tagen oder Wochen im Briefkasten.

In mehreren deutschen Bundesländern läuft am Freitag, 21. April 2023, der Blitzermarathon. Die vermehrten Geschwindigkeits­kontrollen sind Teil einer europaweiten Verkehrsaktion namens Speedmarathon. Die Polizei überwacht an diesem Tag verstärkt den Straßenverkehr in Deutschland. Wer sich nicht an Geschwindigkeits­begrenzungen hält, kann also geblitzt werden. In der Regel landet ein paar Wochen später der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Kann man dagegen vorgehen?

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Was Sie über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wissen müssen:

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Es gibt keine pauschale Antwort darauf, ob es sich lohnt, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Das ist immer vom Einzelfall abhängig. Wenn Sie selbst Ihre Schuld daran einräumen, dass Sie zu schnell gefahren sind oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen haben, hat ein Einspruch kaum Aussicht auf Erfolg.

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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?

Unter Umständen kann sich ein Einspruch lohnen: Sind Sie sich keiner Schuld bewusst, ist das Blitzerfoto nicht eindeutig oder vermuten Sie, dass das Messverfahren des Blitzers fehlerhaft war, sollten Sie einen Einspruch erwägen. Sollte der Bußgeldbescheid zu spät bei Ihnen eingegangen sein, können Sie ebenfalls Einspruch erheben. Der Bescheid muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß an Sie zugestellt worden sein. Unter Umständen können Sie durch den Einspruch ein Fahrverbot verhindern, sollte das drohen. Das ist zum Beispiel dann relevant, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind.

Einige Portale bieten Bußgeldchecks an: Dort klickt man sich durch einen Fragenkatalog – muss jedoch oft am Ende persönliche Daten preisgeben, um Auskunft zu bekommen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Der ADAC bietet zum Beispiel einen Einspruchcheck, bei dem Sie keine personenbezogenen Daten eingeben müssen. Eine persönliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht sollte das im Zweifel aber nicht ersetzen.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen?

Wollen Sie Einspruch einlegen, haben Sie zwei Wochen dafür Zeit. Die Frist zählt ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. Wichtig ist, dass Ihr Einspruchschreiben auch innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingeht. Achten Sie dafür am besten auf den Poststempel Ihres Bescheides. Geregelt ist das in Paragraf 67 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

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Wie schreibe ich einen Einspruch?

Den Einspruch können Sie selbst schreiben – oder sich anwaltliche Hilfe nehmen. Dafür fällt dann aber ein Honorar an. Wichtig ist, dass der Einspruch schriftlich erfolgt – also per Brief, Fax oder gegebenenfalls auch per E‑Mail an die Bußgeldstelle geht, die das Bußgeld fordert. Die Informationen finden Sie im Bußgeldschreiben.

Formulieren können Sie das so: „Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein.“ Das Wort „Einspruch“ ist wichtig. Auch das Datum des Bußgeldbescheids sollten Sie nennen. Im Internet finden sich Vorschläge für Muster eines Einspruchschreibens. Den Einspruch müssen Sie nicht begründen.

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Was passiert dann?

Ist der Einspruch bei der Verwaltungsbehörde eingegangen, überprüft sie, ob der Einspruch form- und fristgerecht einging – und damit zulässig ist. Ist das der Fall, prüft sie, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder gegebenenfalls zurücknimmt. Wird das Verfahren aufrechterhalten, gehen die Akten an die Staatsanwaltschaft. Auch diese prüft noch einmal, ob sie das Bußgeld weiterhin fordert.

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Wenn ja, dann landen die Akten beim Amtsgericht, das ebenfalls prüft, ob der Einspruch zulässig ist. Hält es den Einspruch für zulässig und sieht einen hinreichenden Tatverdacht gegeben, kann es zu einem Hauptverfahren kommen. Eine Richterin oder ein Richter entscheidet dann, ob die betroffene Person wegen der Ordnungswidrigkeit verurteilt oder freigesprochen wird. Wird sie verurteilt, muss sie die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten tragen.

Kann ich den Einspruch zurückziehen?

Laut ADAC können Sie bis zum Gerichtstermin jederzeit den Einspruch zurückziehen. Der Bußgeldbescheid tritt dann in Kraft: Sie müssen das Bußgeld zahlen und eventuelle Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot akzeptieren.

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