Fehler in „Tagesthemen“-Kommentar: Moderator meldet sich zu Wort
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In der ARD-Mediathek ist nur noch die redigierte Version der Sendung zu sehen – ohne den Kommentar von Achim Wendler (Symbolbild).
© Quelle: picture alliance/dpa
Der Beschluss steht fest: Am Dienstag einigten sich Ampelkoalition und die Union auf Rahmenbedingungen zum Bürgergeld, das den bisherigen Hartz-IV-Satz ab Januar 2023 ablösen soll. Achim Wendler, Leiter der Redaktion Landespolitik beim Bayerischen Rundfunk (BR), kommentierte die Entscheidung daraufhin in den ARD-„Tagesthemen“ am Dienstagabend.
Dabei kritisierte er, dass die ursprünglichen Pläne der Ampel einem bedingungslosen Grundeinkommen gleichgekommen wären, welches die Steuerzahlenden hätten tragen müssen. Als Beispiel zog Wendler eine Rechnung heran: „Wer mit knapp 900 Euro brutto monatlich nach Hause geht, finanziert mit seiner Einkommensteuer das Bürgergeld für Leute, die 60.000 Euro auf dem Konto haben. Diese Ungerechtigkeit bleibt uns nun erspart.“
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Heftige Kritik am BR
Für diese Beispielrechnung erntete der BR-Journalist harsche Kritik in den sozialen Medien. Tatsächlich ist sein Einwand nicht korrekt: Wie etliche Kommentare unter dem Beitrag bei Twitter klarstellen, sind Personen mit einem Einkommen von weniger als 900 Euro im Monat von der Einkommenssteuer befreit. „Sie waren nicht missverständlich, sie haben entweder schlampig recherchiert (Confirmation-Bias?) oder bewusst Arm gegen Arm gehetzt“, schreibt eine Twitter-Nutzerin.
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Wendler reagierte bei Twitter auf die Kritik zu seinem Kommentar und redigierte seinen Fehler: „Aktuell zahlt man ab dem 10.348 € Einkommensteuer. Wer 900 €/Monat verdient, zahlt theor. 65 € Steuern/Jahr. Abzüge und Sozialkosten hatte ich nicht berücksichtigt. Heißt praktisch: selten bis keine Steuern für 900-€-Verdiener.“ Demnach muss erst ab einem Einkommen von ca. 15.000 brutto im Jahr eine Einkommensteuer (Steuerklasse eins) entrichtet werden.
Doch seine Richtigstellung stößt nicht überall auf Verständnis: „So etwas in den Tagesthemen vor großem Publikum raushauen und auf Twitter einfangen, empfinde ich als zutiefst unredlich“, schreibt etwa eine weitere Userin. „Fehler sind menschlich“, argumentiert ein anderer Nutzer. „Allerdings wurden Sie bereits vor mehreren Tagen auf den Fehler Ihrer Argumentation auf Twitter hingewiesen und haben darauf sogar inhaltlich reagiert. Es war daher kein ‚Fehler‘, sondern Vorsatz! Und das ist unanständig!“
In der Tat hatte Wendler seine Beispielrechnung schon Tage vor der Sendung bei Twitter geteilt und bereits dort kritische Stimmen provoziert. Doch auch wenn das Beispiel ungeeignet war, bleibe er bei seiner Meinung: „Leute mit sehr niedrigem Einkommen hätten mit ihren Steuern das Bürgergeld für Leute mit hohen Kontovermögen finanziert. Diese Pläne wurden nachgebessert.“ Er bedauere jedoch, wenn es dadurch zu Missverständnissen gekommen sei.
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Wie bei der Grundsicherung in Hartz IV wird es beim Bürgergeld unterschiedliche Regelsätze für verschiedene Personengruppen geben. So soll es für volljährige Partner künftig 451 Euro Regelsatz geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für Sechs- bis 13-Jährige sind es 348 Euro, für bis zu Fünfjährige 318 Euro.
Die ARD reagierte sofort und nahm die Sendung laut dem Branchenmagazin „Über Medien“ aus der Mediathek. Mittlerweile ist sie wieder verfügbar, allerdings ohne Wendlers Kommentar. In der Videobeschreibung findet sich zudem der Hinweis: „Die Sendung wurde nachträglich redaktionell korrigiert. Die Meinung führte aufgrund einer inhaltlichen Ungenauigkeit zu Missverständnissen.“
RND/al