Mit der Verabschiedung des städtebaulichen Vertrages soll das neue Neubaugebiet auf dem ehemaligen Vorwerkgelände in Gehrden bald Realität werden. Darin sind wesentliche Vereinbarungen zwischen Stadt und Investor festgelegt worden.
Gehrden. Es ist das nächste große Wohngebiet, das in Gehrden entsteht. Auf dem Gelände zwischen Levester Straße und Bahnhofstraße, auf dem einst die Teppichfabrik Vorwerk stand, werden 160 Reihenhäuser und drei Mehrfamilienhäuser gebaut - insgesamt 210 Wohneinheiten. An der Bahnhofstraße soll zudem eine Kindertagesstätte errichtet werden; dort sollen eines Tages 105 Jungen und Mädchen betreut werden. Nun hat die Verwaltung den städtebaulichen Vertrag vorgelegt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Deutschen Reihenhaus AG als Eigentümerin die Grundstücke vermarkten kann.
Nach Aussagen der zuständigen Fachbereichsleiterin Nicole Leubert müssen zwei städtebauliche Verträge gefasst werden. Zum einen der Vertrag über die Folgekosten. Er umfasst die Regelungen zum geförderten Wohnraum; da es sich um sozialen Wohnungsbau handelt, muss das Belegungsrecht für die Stadt festgelegt werden. Dazu werden in dem Papier die Folgekosten für die Kindertageseinrichtung und die Übertragung des Grundstücks zur Errichtung einer Kindertagesstätte geregelt.