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Wie viel Schotter darf in den Garten?

Nachgemessen: Der von der Stadt beanstandete Schotterstreifen ist laut Tochter Marion Gähring nur 50 Zentimeter breit.

Nachgemessen: Der von der Stadt beanstandete Schotterstreifen ist laut Tochter Marion Gähring nur 50 Zentimeter breit.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es ist eigentlich nichts Neues, steht seit Jahren in der Landesbauordnung: Flächen auf Grundstücken, die nicht wegen einer Nutzung versiegelt sind, müssen natürlich angelegt sein. Nun gehen allerdings zwei Mitarbeiter der Stadt auf Schotterstreife - auf der Suche nach Verstößen, nach „unökologischer Bodenversiegelung“.

In Wülferode sind sie fündig geworden. Zumindest haben Rudolf (89) und Adelheid (87) Gähring jetzt Post bekommen. Das Ehepaar hat ihre vom Buchsbaumzünsler kaputtgefressene Hecke durch einen groben Kießstreifen ersetzt. Und damit laut dem Schreiben einen Verstoß gegen das Baurecht begangen. Drei Monate Zeit zur Behebung räumt die Verwaltung den Gährings ein - danach drohen „Zwangsmittel“.

Nach den Buchstaben des Gesetzes sicher ein korrekter Vorgang. Auf dem Streifen werden keine Pflanzen sprießen, auf denen Insekten Nahrung und Unterschlupf finden. Regenwasser wird nicht in üppigem Wurzelwerk ökologisch wertvoll langsam versickern. Aber der einen halben Meter breite Streifen bedeckt auch nur etwa ein Prozent des Gartengrundstücks. Und da muss man bei allem berechtigten Zweck des Verwaltungshandelns die Frage nach dem Sinn stellen dürfen.

Oder wie es die Tochter der Betroffenen ausdrückt: „Ich finde das absolut richtig, dass die Stadt darauf achtet, dass die Leute nicht alles zupflastern“ - aber es müsse doch bitte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Natürlich kann man sich da immer über eine genaue Definition streiten. Aber es wäre - wie eigentlich immer - auch im Fall des Schotters nur zu begrüßen, wenn die Stadt unter Ausübung des gesunden Menschenverstandes einen Ermessensspielraum zulassen würde. Und zum Beispiel den Gährings einen etwas freundlicheren Brief mit weniger strengen Drohungen und Fristen zuschicken würde. Hochprozentige Steingärtner dürfen derweil gerne weiter die volle Härte der Verordnung zu spüren bekommen.

Statt Hecke: Weil Raupen ihre Buchsbäume auffraßen, ließen Adelheid (links) und Rudolf Gähring einen Schotterstreifen verlegen. Laut Stadt verstoßen sie damit gegen das öffentliche Baurecht.

Statt Hecke: Weil Raupen ihre Buchsbäume auffraßen, ließen Adelheid (links) und Rudolf Gähring einen Schotterstreifen verlegen. Laut Stadt verstoßen sie damit gegen das öffentliche Baurecht.

 

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