Der Gesetzgeber sagt Steuersündern den Kampf an und macht den Kassenbon ab 2020 zur Pflicht. Bekommen die Händler dafür nun die Quittung? Sie befürchten hohe Kosten für neue Kassensysteme und Milliarden unnützer Belege, die zusätzlich im Müll landen.
Hannover.Die deutsche Wirtschaft leidet unter Steuerhinterziehung. Um Mogeleien im Bargeldverkehr einen Riegel vorzuschieben, tritt ab dem 1. Januar 2020 bundesweit die sogenannte Belegausgabepflicht in Kraft. Auch in Niedersachsen müssen dann alle Betriebe, die elektronische Kassen nutzen, ihr System umstellen und zwingend einen Bon ausdrucken. Der Handel kritisiert das Gesetz scharf, immense Kosten und Unmengen von zusätzlichem Müll seien die Folge.
Manipulierte Kassen, Schummelsoftware oder fingierte Rechnungen – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil gehen jährlich hohe Summen am Fiskus vorbei. Nun baut der Staat mit dem sogenannten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eine zusätzliche Hürde ein. Ein neues Kassensystem speichert künftig alle Informationen über vollständige und abgebrochene Vorgänge an der Kasse ab. „Durch die Protokollierung der Daten im Zeitpunkt der Eingabe werden Manipulationen, die nach Eingabe, aber vor Abschluss des Vorgangs vorgenommen wurden, unterbunden. Damit werden Manipulationslücken geschlossen“, erklärt eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Die nötigen Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme könnten auch in den alten Kassen installiert werden.