Tödliches Autorennen: Ist das kein Mord?
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Tödlicher Unfall: Nach einem folgenschweren Überholmanöver starben auf der Landstraße bei Barsinghausen zwei Kinder.
© Quelle: Christian Elsner (Archiv)
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
zwei kleine Kinder sterben, mehrere Menschen wurden teils schwer verletzt. Die Jungen, ein Zweijähriger und sein sechsjähriger Bruder, saßen mit ihren Eltern in einem Nissan Qashqai, als ein Audi A6 gegen das Auto krachte. Dieser schreckliche Unfall passierte vor mehr als einem Jahr auf einer Landstraße bei Barsinghausen. Die Audifahrerin muss sich jetzt für ihr folgenschweres Überholmanöver vor Gericht verantworten. Mit ihr auf der Anklagebank: Der Fahrer eines Cupra Formentor, mit dem sich die Frau damals ein illegales Rennen geliefert haben soll.
Die Anklage gegen sie lautete noch auf Mord. Aber das Gericht scheint daran seine Zweifel zu haben: „Nach vorläufiger Bewertung hat die Kammer erkennen lassen, dass die vorsatzkritischen Umstände überwiegen könnten“, sagt eine Sprecherin. Übersetzt aus der Fachsprache der Juristen heißt das wohl, die Raser hätten nicht die Absicht gehabt, zu töten.
Dass diese Ansicht bei der Verteidigung gut ankommt, ist nachvollziehbar. „Sie musste ja damit rechnen, dass sie mit dem Gegenverkehr zusammenstößt“, sagt Silke Willig, eine der Anwältinnen der Angeklagten. Ihre Mandantin habe ja noch versucht, einzulenken und so den Unfall zu verhindern. „Es gibt viel, was dagegen spricht, gegen den Tötungsvorsatz.“
Wirklich? Natürlich will auch der irrste Raser nicht in einen tödlichen Unfall verwickelt werden, sondern sein verantwortungsloses Rennen gewinnen. Aber - um noch einmal kurz ins Juristische zu wechseln - zur Strafbarkeit bedarf es ja keiner zielgerichteten Absicht, der so genannte bedingte Vorsatz reicht aus. Und wenn doch wohl jemand billigend in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer so zu gefährden, dass es zu fatalen und in letzter Konsequenz auch tödlichen Unfällen kommen kann, dann jemand, der auf einer schmalen Landstraße mit laut Zeugen etwa 100 km/h mehr als erlaubt wild überholt.
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Tödlicher Unfall: Nach einem folgenschweren Überholmanöver starben auf der Landstraße bei Barsinghausen zwei Kinder.
© Quelle: Christian Elsner (Archiv)
Deshalb ist nicht nur aus Sicht der Eltern die Einschätzung des Gerichts enttäuschend, wie deren Anwalt Jens Kastner betont. Schon jetzt scheint klar, dass das Urteil des Gerichts nicht der Abschluss sein wird. Kastner: „Was die Wahrheit ist, wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.“ Wir werden auf jeden Fall weiter kritisch berichten.
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NP