Justiz

Supermarkt-Verkäuferin klagt wegen Mobbing

FÜHLT SICH SCHIKANIERT: Ines S. (links) mit ihrer Anwältin Ute Winderlich vor dem Arbeitsgericht.Foto: Rose

FÜHLT SICH SCHIKANIERT: Ines S. (links) mit ihrer Anwältin Ute Winderlich vor dem Arbeitsgericht.

Hannover. Für zahlreiche Vorfälle und schikanösen Umgang benennt sie frühere Mitarbeiter als Zeugen. Eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ist gescheitert. Im Juni will Richterin Christin Kloy die Zeugen hören. Die Frau, die schon für den Vorgänger-Discounter Plus arbeitete und fast zehn Jahre im Betrieb ist, war bis 2011 Vize-Filialleiterin. Mit Netto hätten sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert, es herrsche ein rüder Ton und vergütungslose Überstunden seien Alltag, sagt die Klägerin. Sie habe psychisch sehr gelitten. Sie sei krank geworden und inzwischen arbeitsunfähig.

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Es ist nicht ihr erster Rechtsstreit mit Netto. Ende 2012 hatte sich die Frau gegen eine Abmahnung gewehrt, die sie erhalten hatte, weil sie eine Taschenkontrolle durch ihren Filialleiter verweigert und die Hinzuziehung der Polizei verlangt hatte - aus Angst, ihr könne für eine Kündigung etwas untergeschoben werden. Arbeitsrichter hielten diese Angst für nachvollziehbar und die Abmahnung für unverhältnismäßig. Sie verurteilten die Firma, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (NP berichtete).

Der neue Fall enthält nach Ansicht des Gerichts gravierende Vorwürfe, die überprüft werden müssen: das Abstellen zu Putzarbeiten an Regalen und Fußleisten und gezielte Isolation. So soll die Filialleiterin im Auftrag ihres Vorgesetzten Kollegen angewiesen haben, nicht mit Ines S. zu sprechen und nicht den Pausenraum zu betreten, wenn sie Pause hat, sagt Ute Winderlich, Anwältin der Klägerin.

An einem Tag im März 2012, als die Frau frei hatte, soll der Vorgesetzte Mitarbeiter über einen bevorstehenden Streik im Nahverkehr informiert und sie angewiesen haben, Ines S. nicht Bescheid zu geben. Es solle sie auch keiner mitnehmen, damit sie am nächsten Tag zu spät komme und man ihr kündigen könne. Die Klägerin erfuhr davon und erschien pünktlich zur Arbeit.

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In der Güteverhandlung unternahm Richterin Kloy mehrere Versuche, den Arbeitgeber von einem Vergleich mit Zahlung einer Abfindung zu überzeugen - da man die Mitarbeiterin ja loswerden wolle. Das Gericht schlug nach fast zehnjähriger Beschäftigungsdauer8000 Euro vor. Ines S.’ Anwältin Ute Winderlich forderte nach allem, was passert sei, 12000 Euro als Minimum. Netto konnte sich auch zu dem Vorschlag des Gerichts nicht durchringen. Am 27. Juni geht es weiter.

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