Suizid im Alter: Wenn der Tod der letzte Wunsch ist
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© Quelle: dpa
Hannover. Jedes Mal, wenn Dora Lieber Freunde im Altenheim besucht, fällt es ihr auf. „Da sitzen die alten Menschen und stieren vor sich hin“, sagt sie, „man grüßt freundlich, und keiner reagiert.“ Sie weiß: „So möchte ich nicht enden.“ Dabei sind die Bewohner in ihrem Alter, viele sogar jünger als die 86-Jährige. „Zu mir würde das überhaupt nicht passen, in ein Heim zu gehen“, sagt die Misburgerin. Seit knapp 30 Jahren lebt sie allein – und vor allem selbstbestimmt. Das soll so bleiben. Bevor sie durch eine schwere Krankheit zum Pflegefall wird, will sie ihrem Leben selbst ein Ende setzen. Auf eigene Verantwortung.
„Ich sage: Mein Lebensende gehört mir“, so die Rentnerin. Ihre Begründung: „Einfach, weil ich sehr viel von der gesetzlich festgeschriebenen Menschenwürde halte.“ Mit dieser habe das Leben in einem unter dem Pflegenotstand ächzenden Heim nur noch wenig zu tun. Auf keinen Fall aber das Leben mit unerträglichen Schmerzen: Lieber leidet an einer seltenen Nervenkrankheit, die sie bereits mit Schmerzmitteln bekämpft. Zurzeit geht es ihr noch gut, irgendwann könnten diese Schmerzen aber zu stark werden, fürchtet sie.
Keine Erlaubnis für tödliche Medikamente
Deswegen hat sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) einen Antrag auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt – Tabletten für den Suizid. So wie mehr als hundert weitere Deutsche. Mit 27 Punkten habe sie ihren Antrag begründet – „und trotzdem eine Absage erhalten“, ärgert sich die 86-Jährige. Auch damit ist sie nicht allein. Kein Antragsteller hat bislang die Erlaubnis erhalten, tödliche Medikamente zu kaufen.
Dabei war die Ausgangslage dafür gar nicht so schlecht. Zumindest im März 2017: Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Schwerstkranken in Extremfällen tödliche Betäubungsmittel nicht verwehrt werden dürfen. Ein überraschender Gegenentwurf zu den vorigen Entwicklungen: Nicht lange zuvor, Ende 2015, hatte der Bundestag nämlich nach zweijähriger Diskussion ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs, der die wiederholte Hilfe zum Suizid unter Strafe stellt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgericht im März 2017 durften dann viele Schwerstkranke und Sterbewillige in Deutschland hoffen. Auch Dora Lieber verfolgte die Entwicklung aufmerksam.
Praktisch angewandt wurde das richtungsweisende Urteil jedoch nie. Nicht zuletzt, weil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das bundeseigene Bfarm schriftlich auffordern ließ, „solche Anträge zu versagen“. Dieser sogenannte Nichtanwendungserlass wird sonst noch durch das Bundesfinanzministerium angewandt, wenn Urteile zu Gunsten der Steuerzahler durch den Finanzminister kassiert werden. Eine rechtliche Grauzone. Das ruft längst Kritik hervor, auch in der Politik selbst. Als „neue Marotte, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten“, bezeichnete Grünen-Politikerin Renate Künast dieses Vorgehen.
Nur Beratung in Deutschland
Deutlich heftiger reagierte jetzt der Sterbehilfe-Verein Dignitas Deutschland mit Sitz in Hannover. Er hat den Fall jetzt der Justiz in Berlin vorgelegt und gegen Spahn Strafanzeige wegen Meineides und Rechtsbeugung erstattet. „Spahn hat in seinem Antrittseid als Bundesminister gelobt, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren“, begründet der Justiziar von Dignitas das Vorgehen. Gegen diese rechtliche Verpflichtung habe Spahn gehandelt, als er die Anordnung gegenüber dem Bfarm erteilte. Und: Bereits zum Zeitpunkt der Eidesleistung habe Spahn zudem die Absicht gehabt, diesen nicht zu erfüllen, glaubt Dignitas. „Aus borniertem Fanatismus“, so der Justiziar. Auch gegen den Paragrafen 217, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt, hat Dignitas Deutschland Verfassungsbeschwerde eingereicht – eine von insgesamt elf. „Der Paragraf ist verfassungswidrig – nach Aussage der meisten führenden Juristen in Deutschland“, so der Sprecher. Deswegen kann Dignitas Deutschland – im Gegensatz zur schweizerischen Vereinsschwester – keine Sterbehilfe leisten, sondern nur beraten. Selbst eine Vermittlung in die Schweiz leistet der deutsche Ableger seit der Gesetzesänderung 2015 nicht mehr.
Suizide im Alter
Um die 10 000 Selbstmorde werden jährlich in Deutschland verübt. Doch während die Gesamtzahl seit 2005 leicht sinkt, ist sie in der Altersgruppe der über 70-Jährigen gestiegen. 2015 nahmen sich 749 über 85-Jährige das Leben, 2005 waren es noch 515 gewesen. Auch in Niedersachsen stieg die Suizidrate – bei den über 70-Jährigen von 283 (2005) auf 329 (2015) Selbstmorde. Relativ hoch ist die Zahl der Selbstmorde im Alter aber schon seit vielen Jahren. Nur in der Gruppe der 50- bis 60-Jährigen ist sie durchgängig höher.
„Seit 1871 bis 2015 war die Unterstützung beim Suizid immer straflos“, weiß der Dignitas-Sprecher. Während in vielen Lebensbereichen eine rechtliche Liberalisierung eingetreten sei – sei es Homosexualität oder Schwangerschaftsabbruch –, verzeichne man in diesem Bereich einen Rückfall ins Mittelalter. „Wer aber jemals die Situation Schwerstkranker kennengelernt hat, von Menschen, die völlig verzweifelt sind und nur noch den Tod als Ausweg sehen, weiß: Ihnen muss geholfen werden.“
Angst vor dem unwürdigen Ende
Diesem Wunsch steht die Befürchtung gegenüber, dass sich Alte und Kranke zum Suizid gedrängt fühlen könnten, wenn Sterbehilfe zu einem gesellschaftlichen Normalfall wird. Kritiker der Sterbehilfe glauben, in einer auf Leistung, Gesundheit und Jugend getrimmten Gesellschaft könne sich der Schwache schnell als eine Last empfinden und dem äußeren Druck irgendwann nachgeben. Diese Furcht teilt Dignitas jedoch nicht: „Der natürliche Überlebensinstinkt des Menschen ist so stark, dass ein Selbsttötungswunsch niemals leichtfertig zustande kommt.“ Religiös motivierten Bedenken – Gott hat das Leben geschenkt, nur er kann es nehmen – entgegnet Dignitas mit dem Gegenargument, Gott habe auch die Krankheit gegeben – „und dennoch geht man zum Arzt und lässt sich heilen“, so der Vereinssprecher.
Das sieht auch Dora Lieber aus Misburg so: „Ich wünsche mir den Tod nicht, aber ich habe auch keine Angst davor.“ Angst habe sie vielmehr vor einem „unwürdigen Ende“ in einem Pflegeheim. „Wir leben ohnehin schon in einem Land, in dem Alte und Kranke unter dem Pflegenotstand leiden. Dagegen hat die Politik viel zu wenig gemacht. Aber selbst in die Hand nehmen darf man sein Ende auch nicht“, klagt die 86-Jährige: „Bei mir ist alles sonnenklar – aber ich erreiche nichts.“
Von Simon Polreich
NP