Sicherungsverwahrung für pädophilen Täter
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/QEBKP3PAY33CZD4P2Z7VSRTAHY.jpg)
KOMMT FÜR LANGE ZEIT NICHT MEHR FREI: Jörg S. (mit Anwalt Claus Pinkerneil) erhält Sicherungsverwahrung. Der pädophile Mann ist eine Gefahr für kleine Jungen.
© Quelle: Nagel
HANNOVER. Die Kammer um Richter Stefan Lücke hat es sich am Montag nicht leicht gemacht. Eine halbe Stunden länger als geplant dauerte die Urteilsberatung. Und dann verkündete Richter Lücke das Urteil: Jörg S. (40) wird zu dreieinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs in einem Fall und 16 Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht. Die Einzelstrafen zusammengerechnet ergeben eine Haftdauer von mehr als 20 Jahren.
Erste Strafe schon abgesessen
Doch das ist nicht entscheidend. Jörg S. wurde 2011 in Rostock wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Jungen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe hat er bis zum letzten Tag abgesessen. Anschließend kam er als rückfallgefährdeter Sexualstraftäter mit elektronischer Fußfessel wieder frei.
Täter durfte Fußfessel ablegen
Anfang Mai 2018 durfte Jörg S. die elektronische Fußfessel ablegen. Er wohnte bereits fast ein Jahr in einer kinderreichen Gegend im Osten Hannovers – bis dahin ohne Zwischenfälle. Doch der Fußfessel entledigt, ging es sofort los. "Der Angeklagte hat systhematisch Kinder gelockt", so der Richter. Mit Süßigkeiten und Video-Spielen holte er bis zum 24. August 2018 Kinder in seine Wohnung. Die Polizei machte fünf Jungen aus; alle unter zehn Jahren. Im Badezimmer fanden die Ermittler eine Kamera. In einem Versteck Datenträger, die die Polizei immer noch nicht entschlüsseln konnte.
Therapeuten belogen
Der psychiatrische Gutachter Michael von der Haar attestierte dem Angeklagten eine Pädophilie und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (kann sich nicht an Regeln halten). Jörg S. habe ein rein funktionelles Interesse an seinen Mitmenschen. „Er stellt ganz klar seine Bedürfnisse in den Vordergrund – ohne Empathie für andere Menschen.“ Hinzu komme ein manipulatives Verhalten des Angeklagten. So hatte er in der Vergangenheit bereits Therapeuten belogen, um Haftlockerungen zu erhalten. Der Gutachter bezeichnete den 40-Jährigen als „Hangtäter“, von dem weitere Straftaten im pädo-sexuellen Bereich zu erwarten seien. Psychiatrische Tests ergaben, dass Jörg S. eine „hohe Psychopathie“ und ein „hohes Rückfallrisiko“ aufweise.
In der Anklage waren weitere Taten des sexuellen Missbrauchs aufgeführt. Doch für eine Verurteilung sah das Gericht keine „ausreichende Sicherheit“. So äußerte ein Psychologe Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen.
Von Thomas Nagel
NP