Das Verwaltungsgericht Hannover gestattet einer Sechsjährigen den Besuch einer anderen Grundschule. Luise leidet an einer hochgradigen Erdnussallergie, die lebensbedrohlich werden kann. Deshalb sollte sie an eine als erdnussfrei anerkannte Schule wechseln. Doch das lehnte die Landesschulbehörde ab.
Hannover.Die sechsjährige Luise darf wegen ihrer hochgradigen Erdnussallergie die Schule wechseln. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die Eltern hatten im Namen der Grundschülerin geklagt, weil die Landesschulbehörde zuvor einen entsprechenden Antrag abgelehnt hatte – das Mädchen wohnt im Einzugsbereich einer anderen Grundschule. Die neue Einrichtung ist als erdnussfrei zertifiziert.
Das Mädchen habe einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Richter folgten der Einschätzung der Eltern, dass der Besuch der regulären Grundschule Buchholz-Kleefeld II „eine unzumutbare Härte“ darstellt. Mit diesen Worten ist es laut Paragraf 63 des Niedersächsischen Schulgesetzes gestattet, auf eine andere Schule zu gehen. Bereits im August hatte das Verwaltungsgericht per einstweiliger Verfügung festgelegt, dass Luise bis zum endgültigen Urteil schon auf ihre Wunschschule Groß-Buchholzer Kirchweg gehen darf.