Gericht bestätigt: Rodewalder Wolf darf geschossen werden
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Ein Wolf in einem Gehege im Springer Wisentgehege.
© Quelle: dpa
Rodewald. Der als gefährlich geltende Rodewalder Wolf in Niedersachsen kann abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies am Freitag eine Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Tieres zurück.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz, das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Die Abschussgenehmigung für den Leitrüden des Rodewalder Rudels gilt zunächst bis zum kommenden Donnerstag (28. Februar).
"Zumutbare Alternativen zur Tötung sind nicht ersichtlich", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Tod des Tieres sei zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich. Diesem Wolf konnten mehrere Angriffe auf Rinder seit April 2018 nachgewiesen werden, so das Gericht. Zwei dieser Angriffe richteten sich gegen Tiere, die in einer Herde mit einer genügend großen Anzahl gesunder erwachsener Rinder gehalten worden waren, die Herde war also wehrhaft. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Rinder mit normalerweise ausreichendem Herdenschutz reißen und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben wird. Das begründet ein unkalkulierbares Schadensrisiko für Rinderhalter, urteilten die Richter
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte einen Eilantrag der Naturschutzvereinigung mit Beschluss vom 15. Februar 2019 abgelehnt.
Von dpa
NP