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Clasen ruft Mandelkerne wegen Blausäure-Gefahr zurück

Der Hersteller Clasen hat Mandelkerne zurückgerufen. Der Grund: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Bittermandeln in den Packungen befinden.

Der Hersteller Clasen hat Mandelkerne zurückgerufen. Der Grund: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Bittermandeln in den Packungen befinden.

Hannover. Keime in Wurst und Milch, Plastikteilchen im Toast oder Folie in Babybrei – kaum eine Woche vergeht, in der Verbraucher nicht von einer Rückrufaktion für Lebensmittel betroffen sind. Doch auch für Möbel und Bedarfsgegenstände gibt es immer wieder Produktwarnungen. Als Konsumenten sind Verbraucher auf transparente Informationen und eine zuverlässige Überwachung von Qualitäts- und Hygienestandards angewiesen.

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Doch wer ist für die Überprüfung zuständig, wie können Verbraucher mangelhafte Produkte melden und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Rückruf und einer Rücknahme?

Aktuelle Lebensmittelwarnungen und Rückrufaktionen im Überblick

Hier informieren wir über aktuelle Rückrufe und Produktwarnungen in deutschen Bundesländern. Als Quelle dienen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Verbraucherportal produktwarnung.eu.

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6. März 2021: Clasen ruft Mandelkerne zurück

Der Hersteller Clasen hat Mandelkerne zurückgerufen. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Bittermandeln in den Packungen befinden können“, teilte das Portal Lebensmittelwarnung.de am Samstag mit. Das in Bittermandeln enthaltende Amygdalin setze bei der Verdauung Blausäure frei und könne Vergiftungserscheinungen wie Kopfschmerzen und Erbrechen auslösen. Die Mandelkerne wurden in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft.

Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

  • Produktbezeichnung: „Clasen Bio Mandelkerne 200 Gramm“ (Mindesthaltbarkeitsdatum 15.12.2021, Chargennummer 70108662)
  • Produktbezeichnung: „Clasen Bio Nusskernmischung 200 Gramm“ (Mindesthaltbarkeitsdatum 27.10.2021, Chargennummer 70110732)
  • Produktbezeichnung: „Clasen Bio Premium Studentenfutter 125 Gramm“ (Mindesthaltbarkeitsdatum 25.09.2021, Chargennummer 70109372)

Auch die 200-Gramm-Packungen der Produkte „Edeka Bio Mandeln“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.11.2021 und das „Edeka Bio Studentenfutter“, mindestens haltbar bis zum 23.01.2022, wurden zurückgerufen.

2. Oktober 2020: Lidl-Rückruf - Dulano Delikatess Lyoner

In dem Produkt „Dulano Delikatess Lyoner” der „Hans Adler OHG” wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Das Bakterium kann schwere Magen-/Darmerkrankungen und Symptome eines grippalen Infektes auslösen. Ernste Krankheitsverläufe können zudem bei bestimmten Personengruppen wie Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen auftreten.

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Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

  • Produktbezeichnung: „Dulano Delikatess Lyoner, in Sreifen geschnitten″
  • Verpackungseinheit: 2 x 200 g
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.09.2020
  • Losnummer 230920LYG M:2 246 mit dem Verpackungszeitraum 08:40:00 bis 13:00:00 und dem Identitätskennzeichen DE EV 143 EG
  • Grund der Warnung: Nachweis von Listeria monocytogenes im betroffenen Produkt
  • Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland

Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Belegs erstattet.

2. Oktober 2020: Manner Powidl Knöpfe zurückgerufen

Aufgrund eines Produktionsfehlers kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einigen Verpackungen des Produktes „Manner Powidl Knöpfe 180g” Schimmel bilden kann. Die Süßigkeit besteht aus Lebkuchen gefüllt mit Zwetschgenmus, es handelt sich um diese Chargen: Chargennummer L13450127 L, L13450127 R, L13450128 L, L13450128 R, L13450129 L und L13450129 R.

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Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

  • Produktbezeichnung: „Manner Powidl Knöpfe″
  • Verpackungseinheit: 180g-Beutel
  • Grund der Warnung: Möglichkeit der Schimmelwarnung
  • Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern

Manner bittet Konsumenten, die ein Produkt mit den obigen Daten gekauft haben, dieses über den Postweg an den Manner Konsumentenservice zu retournieren. Konsumenten erhalten auch ohne Beleg ein neues Produkt. Adresse: Josef Manner & Comp. AG Konsumentenservice Wilhelminenstraße 6 1170 Wien.

1. Oktober 2020: Rückruf bei Rewe, Edeka und Marktkauf - Feine Sterne

In dem Produkt „Feine Sterne” des Herstellers PICO Food GmbH können sich Metallstückchen befinden.

Diese Produkte sind vom Rückruf betroffen

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  • Produktbezeichnung: „Feine Sterne″, “Feine Sterne Kakao”, “Feine Sterne Rosinen”
  • Verpackungseinheit: 250 g
  • Grund der Warnung: Vom Hersteller wurde eine mögliche Verunreinigung mit Fremdkörpern (Metallstückchen) gemeldet.
  • Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Verbraucher werden gebeten, betroffene Produkte vorsorglich nicht mehr zu verzehren und an die jeweilige Verkaufsstelle zurückzugeben, in der es gekauft wurde.

30. September 2020: Biscuiterie Charlotte Gebäcksterne werden zurückgerufen

Nach Angaben des Herstellers Gouters Magiques/Frankreich kann das Produkt “Biscuiterie Charlotte Gepäcksterne" Rückstände von Metall enthalten.

  • Produktbezeichnung: „Biscuiterie Charlotte Gebäcksterne” (Natur - Rosine - Marmor)
  • Verpackungseinheit: 250 g
  • Grund der Warnung: Mögliche Verunreinigung mit Fremdkörpern (Metallrückstände)
  • Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Kunden können das Produkt in den Handel zurückbringen und erhalten den Kaufpreis zurück. Alternativ ist es ebenfalls möglich, den Artikel an die Genuport Trade GmbH, Gutenbergring 60, Qualität, 22848 Norderstedt zu schicken und Ersatz zu erhalten.

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Wer ist für die Überwachung von Lebensmittelstandards zuständig?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln beim Hersteller. Das regelt die EU-Verordnung "zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts" (VO (EG) Nr. 178/2002). Somit müssen die Unternehmen Sorge dafür tragen, dass sie keine Lebensmittel in den Verkehr bringen, die die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucher gefährden. Dafür werden interne Gefahrenanalysen und Kontrollen durchgeführt. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen die Eigenkontrolle der Hersteller regelmäßig.

Wann gibt es einen Rückruf?

Lebensmittel- und Produktwarnungen informieren die Öffentlichkeit über Produkte, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für Verbraucher darstellen. Finden sich in Lebensmitteln beispielsweise Fremdgegenstände oder Verunreinigungen, sind Hersteller verpflichtet, die betroffenen Produkte zurückzunehmen oder zurückzurufen. Auch wenn Produkte unvollständig oder fehlerhaft beschrieben sind, können sie reklamiert werden.

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Auch für Kosmetik, Reinigungs- und Pflegeprodukte, Kinderspielzeug und andere Bedarfsgegenstände können Produktwarnungen ausgesprochen werden. Finden sich in den Produkten Unreinheiten oder Mängel, müssen Hersteller diese vom Markt nehmen.

Rückruf oder Rücknahme – was ist der Unterschied?

Nicht immer kommt es zu einem Rückruf von Lebensmitteln und Produkten. Ist das unsichere Lebensmittel oder fehlerhafte Produkt noch nicht in Umlauf gebracht worden, erfolgt eine sogenannte Rücknahme durch den Hersteller. In diesem Fall fordert das Unternehmen seine Handelspartner auf, das Produkt aus dem Verkehr zu nehmen. Meist bekommen Verbraucher solche „stillen Rücknahmen” gar nicht mit.

Ist das Produkt bereits an Verbraucher verkauft worden, muss ein öffentlicher Rückruf erfolgen. Wie dieser erfolgt, ist nicht einheitlich festgelegt. Viele Geschäfte informieren ihre Kunden über Aushänge im Geschäft. Doch auch eine Veröffentlichung im Internet oder in der Presse ist üblich. Wichtig ist, dass der Rückruf die Verbraucher erreicht.

Wer kann Produkte oder Lebensmittel melden?

Prinzipiell können sich Verbraucher an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt wenden, wenn sie verunreinigte Lebensmittel finden. Alternativ kann auch der jeweilige Lebensmittelproduzent direkt kontaktiert werden.

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Für den Rückruf zuständig ist der jeweilige Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer.

Besteht ein Ersatzanspruch?

In der Regel ist der Händler der Ware, die zurückgerufen wurde, der erste Ansprechpartner für Kunden. Ein nicht einwandfreies Produkt kann im Geschäft entweder umgetauscht oder, sofern das nicht möglich ist, erstattet werden. Wichtig hierfür ist, dass der Kunde den Kauf und die Beeinträchtigung der Ware beweisen kann. Allerdings erstatten viele Hersteller Verbrauchern den Kaufpreis auch ohne Kassenbeleg.

RND/pf/dpa

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