Gesundheitsministerium Niedersachsen: Isolationspflicht für Corona-Infizierte bleibt
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Ein positiver Corona-Schnelltest (l) liegt auf einem Tisch neben einem Corona-Schnelltest, der schwach eine positive Linie hat.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa(Symbolbild)
Hannover. Ungeachtet der Diskussion über eine mögliche Aufhebung der Corona-Isolationspflicht will das Land Niedersachsen seine geltende Absonderungsverordnung fast unverändert verlängern. Damit müssen sich Menschen, die sich mit dem Sars-Cov-2-Virus angesteckt haben, weiterhin fünf Tage lang in Isolation begeben, wie der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Oliver Grimm, am Mittwoch in Hannover mitteilte.
Die Verordnung soll bis zum 27. August gelten
Im Falle eines positiven Corona-Schnelltests müssen die Betroffenen auch weiterhin einen PCR-Test machen lassen, um das Ergebnis zu bestätigen. Die neue Verordnung gilt von diesem Sonnabend (30. Juli) an vier Wochen lang bis zum 27. August.
Am vergangenen Wochenende hatte Kassenärzte-Chef Andreas Gassen die Aufhebung der Isolationspflicht im Falle einer symptomfreien Corona-Infektion gefordert. So ließen sich Personalengpässe in Kliniken und anderswo vermeiden, sagte er. Verbände von Ärzten, Lehrern und Patienten wiesen den Vorschlag scharf zurück. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil und Gesundheitsministerin Daniela Behrens (beide SPD) warnten vor einer Aufhebung der Isolationspflicht.
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Bei den Inzidenzen verzeichnete Niedersachsen nach einigen Wochen auf relativ hohem Niveau wieder einen Rückgang. Die Sieben-Tage-Inzidenz sank nach Angaben des Gesundheitsministeriums auf 723,9 und die Hospitalisierungsrate pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche auf 14. Auf den Intensivstationen waren 4,7 Prozent der verfügbaren Betten mit Corona-Patienten ausgelastet.
Von rnd/epd