Neues Gebäudeenergiegesetz: Mehr Klimaschutz beim Bauen oder Rückschritt?

Das GEG legt beim Neubau einen Niedrigstenergiegebäudestandard fest, wie ihn eine EU-Richtlinie vorsieht.

Das GEG legt beim Neubau einen Niedrigstenergiegebäudestandard fest, wie ihn eine EU-Richtlinie vorsieht.

Berlin/Düsseldorf. Energieverbräuche senken, weniger CO₂ ausstoßen, Ressourcen schonen: Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung muss der Bausektor einen erheblichen Beitrag leisten. Bisher sollten verschiedene Gesetze und Verordnungen Einsparungen bewirken. Sie wurden nun in einem neuen Gesetz zusammengefasst, das ab dem 1. November gilt.

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Welche Gesetze und Verordnungen wurden zusammengeführt?

In das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gehen das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)auf. Das GEG besteht aus neun Teilen, 114 Paragrafen und elf Anlagen. Teilweise wurden bestehende Regelungen übernommen.

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Was waren die Leitmotive für das neue Gesetz?

Angestrebt wurde eine Vereinheitlichung und Entbürokratisierung. „Bestehende Diskrepanzen und Unklarheiten wie unterschiedliche Begriffsbestimmungen wurden beseitigt“, erklärt Christian Stolte, Bereichsleiter Energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Außerdem seien die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien in einem Anforderungssystem integriert worden. Das GEG soll der EU-Gebäuderichtlinie, die bis 2050 einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand fordert, Rechnung tragen. Gleichzeitig soll das Bauen wirtschaftlich und offen für verschiedene Technologien bleiben. Die Erzeugung regenerativer Energien wird gefördert.

Was regelt das Gesetz inhaltlich?

Das GEG legt beim Neubau einen Niedrigstenergiegebäudestandard fest, wie ihn eine EU-Richtlinie vorsieht. Das heißt: Es werden energetische Anforderungen etwa an die Gebäudehülle, an die Heizungs- und Klimatechnik und an den Hitzeschutz gestellt. Es beschreibt zudem drei verschiedene Berechnungsmodelle, um den Standard zu ermitteln, erläutert Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW: So können alternativ zum Primärenergieverbrauch die Treibhausgasemissionen berechnet werden. Bei üblichen Ein- und Zweifamilienhäusern ist zudem ein vereinfachtes Nachweisverfahren möglich. Neubauten müssen zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen. Strom, der selbst erzeugt wird, fließt in die Energiebilanz stärker ein als zuvor, Fernwärme hingegen oftmals weniger. Gefordert wird zudem, 30 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel auszutauschen, sagt Stolte.

Ab 2026 dürfen grundsätzlich keine Ölheizungen mehr verbaut werden – allerdings bestehen einige Ausnahmen. Eine Energieberatung ist beim Kauf eines Eigenheims oder bei einer Komplettsanierung verbindlich vorgeschrieben, sofern sie kostenlos angeboten wird. Energieausweise müssen aufwendiger erstellt werden, unter anderem mit Angaben zu Treibhausgasemissionen und inspektionspflichtigen Klimaanlagen. Immobilienmakler müssen Energieausweise vorlegen können. Das GEG enthält außerdem einen Quartiersansatz: Danach können energetisch sehr hochwertige Häuser die schlechte Energiebilanz anderer Gebäude ausgleichen.

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Welche Auswirkungen hat das GEG auf das Bauen?

„Die Anforderungen an das Bauen und Sanieren werden nicht verschärft“, betont Stolte. Und Handwerk ergänzt: „Das sogenannte Referenzgebäude, dessen Energiebilanz man um mindestens 25 Prozent unterschreiten muss, wurde ganz leicht, fast unwesentlich energieeffizienter gestaltet.“ Allerdings dürften energetisch deutlich „schwächere Hüllen“ als bisher gebaut werden. Das habe oft zur Folge, dass die Baukosten zwar leicht sinken würden, die Betriebskosten aber deutlich stiegen. Barbara Wittmann-Ginzel, Sprecherin des Bundesverbands Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk (GIH), bewertet positiv, dass Solarstrom besser auf die gesamte Energiebilanz angerechnet werden kann. Sie hofft darauf, dass kostenlose Erstberatungen dazu führen, dass Bauherren häufiger mit Energieberatern zusammenarbeiten.

Inwieweit trägt das GEG zum Klimaschutz bei?

Laut Stolte werden mit dem GEG in Verbindung mit einer attraktiven Förderung wichtige Punkte des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung umgesetzt: „Durch ein hohes Anforderungsniveau und entsprechende Förderung für weitere Maßnahmen kann der Energiebedarf im Gebäudesektor gesenkt werden.“ Das sieht Handwerk ganz anders: Das GEG werde eher dafür sorgen, dass der Gebäudesektor seine Ziele verpasse, kritisiert er. „Die neuen Standards sind unzureichend, um die Klimaschutzziele zu erreichen.“ So seien verbindliche Forderungen nach einem nahezu klimaneutralem Gebäudebestand bis 2050 und einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien zum Heizen im Entwicklungsprozess des GEG zwar definiert, aber in der finalen Version nicht integriert worden. Verschiedene Berechnungswege erlaubten es Bauplanern zudem, Schlupflöcher für möglicherweise weniger effiziente Gebäude zu erproben.

Anpassungen in der Zukunft

Das GEG sieht vor, dass die bestehenden Regelungen im Jahr 2023 überprüft werden. Spätestens nach einem halben Jahr soll dann ein Gesetzgebungsvorschlag für eine Weiterentwicklung der energetischen Standards vorliegen. Einige Experten hoffen darauf, dass insbesondere die Anforderungen an die Gebäudehülle steigen. Sie fordern zudem, dass es künftig einen einheitlichen Berechnungsweg zur Bestimmung der energetischen Gesamtbilanz gibt. Mit einer starken Verschärfung des GEG ist allerdings nicht zu rechnen, weil die Kosten fürs Bauen und Wohnen nicht deutlich steigen sollen.

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