Die Region reagiert darauf, dass wegen des niedrigen Wasserstandes viele Bootseigentümer Probleme haben, ihre aufsitzenden Schiffe aus dem Wasser zu holen. Eigentlich räumt die Steinhuder-Meer-Verordnung nach dem Beginn des Winterfahrverbots am 1. November dafür nur eine Frist von fünf Tagen ein. Nach einer Verfügung ist diese Frist jetzt aber bis zum 15. November verlängert worden, nachdem die Region sich mit dem Land als Eigentümer abgestimmt hat.
Die Regionsverwaltung weist darauf hin, dass Ausnahmeanträge nicht einzeln gestellt werden müssen. Der reguläre Segelbetrieb ist ab dem 1. November aber weiterhin nicht mehr zulässig. Die Region will beobachten, ob der Wasserstand sich so entwickelt, dass die Schiffe bald wieder besser bewegt können. Falls das nicht so schnell passiert, könnte die Frist vielleicht auch noch einmal verlängert werden.
Von Sven Sokoll