Die Stiftung Bordenau weist darauf hin, dass die alljährliche Antragsfrist auf Fördergeld noch bis zum 15. Mai läuft. Die Stiftung engagiert sich seit 1990 für das kreative und soziale Miteinander in Bordenau, fördert Projekte, die einen kulturellen, künstlerischen, kommunikativen oder historisch wertvollen Beitrag für Bordenau leisten. Dabei werden von der Stiftung auch Anschaffungen berücksichtigt, die der Gemeinschaft dienen.
Der Förderantrag kann von der homepage www.stiftung-bordenau.de heruntergeladen werden, liegt auch in der Arztpraxis Schliehe-Diecks und in der Krankengymnastikpraxis Behrens aus. Abgegeben werden kann der ausgefüllte Antrag bei jedem Stiftungsmitglied oder auch per Mail bei der Stiftungsvorsitzenden Gerda Besier-Reus unter info@stiftung-bordenau.de.
Das Stiftungsgremium berät, wer mit Geld aus dem Fördertopf bedacht werden soll. Feierliche Bekanntgabe ist beim Stiftungsfest am 13. September im Dorfgemeinschaftshaus.
Von Mirko Bartels