Nach Auskunft seines Rechtsanwalts Erich Deter prüft der Kläger noch, ob er den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg anfechten wird, zum Urteil über den Planfeststellungsbeschluss keine Revision zuzulassen. Das Gericht hatte bereits Ende Juni die Klage gegen das Fernstraßenprojekt als unbegründet abgewiesen.
Er habe seinem Mandanten die schriftliche Begründung des Richterspruchs weitergeleitet, die seit Ende September vorliegt. Die Begründung habe er mit einem Kommentar versehen, sagte Deter auf Anfrage. Weiteres werde er nicht mitteilen, es unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht.
Eile wollten Anwalt und Kläger zwar nicht walten lassen. Über das weitere Vorgehen würden sie aber möglicherweise noch in diesem Monat befinden, sagte Deter. „Wir haben jedoch mit unserer Beschwerde bis Mitte November Zeit“, unterstreicht der Rechtsanwalt. Werde die Nichtzulassung der Revision angefochten, gebe es eine Frist von einem Monat, in der dies begründet werden müsse. Sollte der Kläger Erfolg haben, liegt die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als letzte Instanz.
von Stefan Vogt