Die Versandapotheke DocMorris sorgte mit ihrem Apothekenautomat in der kleinen Gemeinde Hüffenhardt in Baden-Württemberg seit Frühjahr für Aufsehen – nach einer Entscheidung des Landgerichts Mosbach darf er diesen nun nicht mehr betreiben. Die Richter bestätigten am Donnerstag eine einstweilige Verfügung zur Schließung des Automaten. Geklagt hatten drei Apotheken und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg.
Automat ist wettbewerbswidrig
Als Grund nannte der Richter den Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, den die Abgabe von Arzneimitteln in einem Automaten darstelle. Zusätzlich sei die Form wettbewerbswidrig. Grundsätzlich sei die Abgabe von Arzneimitteln nur in einer Apotheke oder durch den Versandhandel durch eine Apotheke zulässig.
Versandapotheke hält an Automat fest
DocMorris sei hingegen nach wie vor davon überzeugt, dass das Geschäft mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum klassischen Versandhandel gehöre. „Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie und in welcher Form wir weitere Schritte in diesem Zivilverfahren unternehmen“, sagte Max Müller vom Vorstand des Unternehmens.
Keine Apotheke in Hüffenhardt
Den Menschen in Hüffenhardt werde durch das Urteil nicht geholfen. Es gebe dort keine Apotheke oder eine elektronische Rezeptsammelstelle. Die Mosbacher Richter aber sind sich einig: „Alleine der Umstand, dass die Arzneimittel über das Internet angefordert würden, mache deren Abgabe nicht zum Versandhandel.“
Betrieb nach 48 Stunden eingestellt
Der Automat mit Videoterminal eröffnete im April in Hüffenhardt. Bereits nach 48 Stunden musste der Betrieb auf Anordnung des Regierungspräsidiums wieder geschlossen werden. Gegen den Automaten sind weitere Klagen anhängig, das nächste Verfahren beginnt am Montag, 8. Januar.
Von RND/dpa