Die elektronische Gesundheitskarte könne „in der Regel nicht ausgestellt werden, wenn ein notwendiges Lichtbild nicht vorgelegt wird“, zitiert die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) aus der Antwort.
Das Ministerium verweise darin zugleich auf die Pflicht jedes Versicherten „bei Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen dem behandelnden Arzt vor Beginn der Behandlung seine Krankenversichertenkarte zum Nachweis des Bestehens des Versicherungsverhältnisses vorzulegen“.
Der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr kritisierte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Oktober: „Das Gesundheitsministerium will gegen Bedenken von Ärzten und Patientenvertretern dieses Projekt durchpeitschen.“
ddp