„Der verlesenen Anklage trete ich voll umfänglich entgegen und bestreite die Vorwürfe“, ließ der 75-Jährige am Montag durch einen seiner Verteidiger erklären. Schreiber gilt als Schlüsselfigur des CDU-Spendenskandals vor rund zehn Jahren.
Schreiber ist angeklagt, von 1988 bis 1993 insgesamt 12,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die demnach nicht versteuerten Einnahmen hatte er als Provisionen bei den Verkäufen von Fuchs-Spürpanzern an Saudi-Arabien, Hubschraubern an Kanada und Flugzeuge an Thailand erzielt. Weil er dabei unter anderem den Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls (CSU) und zwei Thyssen-Manager bestochen haben soll, muss er sich auch wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug verantworten.
Schreiber war im vergangenen August nach zehnjährigem Rechtsstreit von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden; seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der Waffenlobbyist hatte 1991 der CDU eine illegale Parteispende von einer Million Mark gemacht. Das Auffliegen dieser Zahlung brachte den Spendenskandal ins Rollen, über den schließlich der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble als CDU-Vorsitzender und Unionsfraktionschef stürzte.
Am Montag machte Schreiber lediglich Angaben zu seiner Person, für die Angaben zur Sache ließ er seine beiden Verteidiger Jan Olaf Leisner und Jens Bosbach in seinem Namen eine Erklärung verlesen. Darin warf er der Justiz in Augsburg vor, ihn vorverurteilt zu haben. Bosbach bezeichnete den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue und zum Betrug als unzulässig und den der Bestechung als verjährt. „Im Kern“ gehe es daher in dem Prozess nur noch um die Steuerhinterziehung. Bei diesen Vorwürfen habe die Anklage eine Reihe falscher Angaben zu den Steuererklärungen Schreibers aufgelistet. Tatsächlich habe Schreiber mehr als 18 Millionen Mark versteuert. Die Anklage zeige „gravierende Mängel“.
Schreiber ließ weiter erklären, es sei wichtig zu verstehen, dass bei allen in der Anklage erwähnten Geschäften die „wesentlichen Weichenstellungen von Politikern getroffen wurden“. Er wolle zwar seine Bedeutung nicht herunterspielen, aber „es ist doch nicht so, dass ein Einzelunternehmer aus Bayern zwischen Regierungen verschiedener Staaten hin und her spazieren und solche Großprojekte zustande bringen könnte.“ Eine „entscheidende Rolle“ habe bei den Geschäften - mit Ausnahme des Panzerverkaufs - der damalige CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß gehabt sowie der damalige Regierungschef der kanadischen Provinz Neufundland, Frank Moores.
Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell kritisierte die Einlassungen Schreibers als „pauschal“. Auch der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte am Rande des Prozesses vor Journalisten, Schreiber habe ja nur eine „sehr pauschale Erklärung“ abgeben lassen. Nemetz schloss sich aber der Auffassung an, dass Schreiber nicht wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt werden kann, da dieser Tatbestand im Auslieferungsantrag an Kanada fehlte. Bei der Aussage der Verteidigung, der Vorwurf der Bestechung sei verjährt, sei die Anklage aber „anderer Auffassung“. Der Prozess ist zunächst bis Mai angesetzt.
afp