Das Gericht habe bestätigt, dass auch alte, kranke und behinderte Menschen einen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren Versicherungsschutz hätten und sich daran auch die private Krankenversicherung beteiligen müsse, sagte Schmidt am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Es könne nicht sein, dass ein Geschäftsmodell darauf basiere, Risikoselektion zu betreiben und die Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen. Die Gesundheitsreform habe für eine „gerechte Lastenverteilung in unserer Gesellschaft gesorgt“, sagte Schmidt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrere Verfassungsbeschwerden von privaten Krankenkassen und privat versicherten Bürgern gegen Teile der Reform verworfen. Die Neuregelungen verstießen nicht gegen Grundrechte der Versicherungsunternehmen und Versicherten. Die Einführung eines Basistarifs, den die privaten Kassen seit Januar 2009 anbieten müssen, diene dem Gemeinwohl, hieß es im Urteil.
ddp