Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble muss mit einem weiteren Milliardenloch im Bundeshaushalt rechnen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ vorab unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet, erwarten Experten von Union und FDP, dass das Bundesverfassungsgericht die Regierung zwingen wird, die Hartz-IV-Sätze für Kinder spätestens zum 1. Januar 2011 zu erhöhen. Eine Anhebung um 50 Euro pro Monat würde den Staat eine Milliarde Euro kosten. Müsste er auch Alleinerziehenden mehr zahlen, wie dies die Richter angedeutet haben, fiele der Betrag noch höher aus.
Wann das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Höhe der Hartz-IV-Sätze für insgesamt 1,7 Millionen Kinder bekanntgeben wird, ist dem Blatt zufolge noch unklar. In der Koalition rechnet man aber mit einer Entscheidung in der ersten Jahreshälfte 2010. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte bereits in der mündlichen Verhandlung im Oktober angedeutet, dass er das Verfahren zur Festlegung der Regelleistungen für zweifelhaft hält. Momentan erhält ein Erwachsener 359 Euro Arbeitslosengeld II, ein Kind je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro. Dabei wird nicht etwa der tatsächliche Bedarf des Kindes zugrunde gelegt, sondern ein Prozentwert des Erwachsenensatzes. Papier deutete zudem an, dass sich das Gericht auch mit der Situation der etwa 650.000 alleinerziehenden Hartz-IV-Empfänger befassen wird.
ddp